Förderung: „Gefördert werden zum einen erbrachte Arbeitsleistungen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von 25 Prozent der förderbaren Kosten bis max. 5.000 Euro. Zum anderen zur Durchführung von Maßnahmen
gibt es Starterwohnungen. Einige Gemeinden haben ein eigenes Jugendbudget eingeführt oder bieten Zuschüsse zum Führerschein an, und es gibt eine Bildungsehrung nach dem Abschluss der Lehre, der Matura oder
Ausgabenbudgets jedoch max. 40.000 Euro pro Veranstaltung Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise bis zur Höhe der Fördersumme ausbezahlt wird
Schulstufe erhalten für zeitlich begrenzte Schulaufenthalte eine um 20 Prozent höhere Unterstützung und Zuschüsse für Reisen zu Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union und des Europarates. Auf bis