angestiegen erklärte Michaela Puhr, Leiterin der Servicestelle für Schuldnerinnen und Schuldner im Burgenland: „Von Jänner bis Anfang November wurden bereits 718 Beratungen durchgeführt, das ist ein Plus von
1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse: http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen/ erfolgen. Bei der Verwendung des Online-For
Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/Kundmachungen erfolgen. Bei der Übermittlung von Anbringen
Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen erfolgen. Bei der Übermittlung von Anbringen
Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen/ erfolgen. Bei der Verwendung des Online-For
1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1 a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen erfolgen. Bei der Verwendung des Online-Form