Förderung LEADER (77-05) LE 2023-2027
- Lokale Aktionsgruppen (= LEADER-Region; im Folgenden: LAG)
- Gemeinden
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Sonstige Förderungswerber
- natürliche Personen
- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften
- juristische Personen sowie deren Zusammenschlüsse
- Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum.
- Maßnahmen zur Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes.
- Maßnahmen zur Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen unter Berücksichtigung sozialer Gruppen und Altersschichten
- Maßnahmen zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel
- Anbahnung, Vorbereitung und Umsetzung nationaler und transnationaler Kooperationsprojekte
- Laufende Kosten des LAG-Managements (LEADER-Büro) sowie Sensibilisierungsaktivitäten
Der Fördersatz wird als Investitionszuschuss vergeben und ist in der jeweiligen LES festgelegt. Diese ist transparent auf der Website der jeweiligen LEADER-Region veröffentlicht. Für weitere Informationen wird daher auf die jeweilige LAG bzw. deren Website verwiesen.
Im Wesentlichen haben sich alle 3 LEADER-Regionen im Burgenland an den vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ausgearbeiteten Vorschlag orientiert. Details sind den jeweiligen Lokalen Aktionsstrategien zu entnehmen.
Bei wettbewerbsrelevanten Projekten erfolgt die Förderung i.d.R. als De-minimis-Beihilfe.
- Das Projekt muss einen positiven Beitrag zur Umsetzung der lokalen Ent¬wicklungsstrategie (LES) der LEADER-Region leisten.
- Es muss eine positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums der lokalen Aktionsgemeinschaft vorliegen.
- Das Vorhaben muss innerhalb eines LEADER-Gebiets verwirklicht werden oder der LEADER-Region zugutekommen.
- Mit dem Projekt darf frühestens nach der positiven Beurteilung durch das Projektauswahlgremium der LAG begonnen werden.
Zur Antragstellung ist die Kontaktaufnahme zum lokalen LEADER-Management notwendig.
Die Antragstellung erfolgt ab 01.07.2023 online über die digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria. Diese ist über das Internetserviceportal eAMA.at erreichbar. Bewilligende Stelle ist das Amt der Burgenländischen Landesregierung. Für die Antragstellung ist eine Handy-Signatur bzw. eine ID-Austria erforderlich.
Weitere Informationen (Rechtsgrundlagen, Merkblätter, Erklärvideos) zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie auf dem öffentlich zugänglichen Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA).
Antragstellung
Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA)
Beantragung über die Digitale Förderplattform
https://www.ama.at/dfp/home Online beantragen
Für die Bearbeitung und die weitere Förderabwicklung bieten die LEADER-Managements eine professionelle Unterstützung.
Wenn Sie technische Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70
1200 Wien
Hotline: 050 3151 99
E-Mail office(at)ama.gv.at
Förderstelle:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
HR Ländliche Entwicklung
Referat EU-Förderwesen des ländlichen Raums
A-7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
post.a9-foerderwesen(at)bgld.gv.at
t. +43 57 600-2534