Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
Landwirtschaftliche Betriebe, die Investitionen tätigen wollen, können im Rahmen der von der EU, Bund und Land finanzierten Ländlichen Entwicklung - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung – unterstützt werden.
Die Burgenländische Landwirtschaftskammer (LWK) möchte nachfolgend in Kurzform die wichtigsten Bestimmungen der Intervention - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung - darstellen.
Weiterführende maßnahmenspezifische Informationen, wie Sonderrichtlinie, Merkblätter, Erklärvideos u.a. sind im Informationsportal zu Sektor- und Projektmaßnahmen auf der Homepage der Agrar-Markt-Austria www.ama.at/dfp veröffentlicht.
Antragstellung
Die Anträge müssen über die digitale Förderplattform (DFP) gestellt werden. Dafür muss man auf www.eama.at mit der Handysignatur einsteigen. Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn man in den Stammdaten der AMA mit einer Betriebsnummer registriert ist.
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe.
Personen (natürliche, juristische und Personenvereinigungen), die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
Zusammenschlüsse von mindestens zwei Bewirtschafterinnen/Bewirtschaftern hinsichtlich Gemeinschaftsmaschinen.
- Stallbauten besonders tierfreundlich
- Stallbauten Basisstandard
- Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude
Einstellgebäude für Maschinen, Lagerhallen, Futterbergeräume, Bauliche Investitionen im Bereich Bienenhaltung und in der Obst- und Weinproduktion, sonstige Wirtschaftsräume (nicht im Wohngebäude) - Technische Einrichtungen (fest verbunden)
Melk- und Fütterungstechnik, Gülletechnik, Einstreutechnik, Förder-, Reinigungs- und Verteilertechnik, Trocknungs- und Belüftungsanlagen, Abluftwäscher, Krananlagen, sonstige technische Anlagen - Siloanlagen
Gärfutterbehälter, Getreidesiloanlagen, sonstige Siloanlagen - Düngersammelanlagen
- Düngersammelanlagen für Flüssigmist mit fester Abdeckung und nachträgliche Abdeckungen, Festmistlagerstätten sowie Kompostaufbereitungsplatten
- Alm-, Alpgebäude und Alminfrastruktur
Bauliche und technische Alminvestitionen - Gartenbau
Bauliche Maßnahmen im Gartenbau
Technische Einrichtungen im Gartenbau - Anlage von erwerbsmäßigen Obst- und Dauerkulturen und Schutzmaßnahmen
- Dauerkulturen
Stationäre und mobile Schutzeinrichtungen
Sonstige technische Einrichtungen - Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
Bauliche und technische Anlagen und Geräte - Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung
Bodennahe Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und Separatoren, Reifendruckregelanlagen, Umrüstung von fossil betriebenen Motoren und Mehrkosten für die Neuanschaffung eines Pflanzenölmotors - Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft
Futtermischwagen, Futterschieber, Siloentnahmegeräte, Ballenabroller, Spaltenschieber, Gülleroboter, Mobile Reinigungs-, Sortier-, und Trocknungsanlagen, Elektrische Hoflader, Elektrische Stapler, Sonstige Maschinen und Geräte - Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft
Einzelbetrieblicher und gemeinschaftlicher Erwerb von:
selbstfahrenden Bergbauernspezialmaschinen (Breitspurmotormäher, Zweiachsmäher, Motorkarren)
Erntemaschinen (für Kartoffel-, Zuckerrüben-, Wein- und Obstbau, Spezialkulturen, keine Mähdrescher)
Pflanzenschutzgeräten und Direktsaatanbaugeräten
Maßnahmen zur Verbesserung der Digitalisierung (Wildtierdetektion, Lenkeinrichtungen für Parallelfahrsysteme, nicht fossil betriebene Feldroboter)
Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche ab Antragstellung. Einheitswertzuschlag: Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues, die weniger als 3 Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, haben den Nachweis eines diesbezüglichen Einheitswertes oder Einheitswertzuschlages zu erbringen. Liegt dieser Nachweis noch nicht vor, muss zumindest bei Antragstellung eine dahingehende Meldung bei der Finanzverwaltung vorgelegt werden.
Die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter muss über eine geeignete berufliche Qualifikation verfügen. Dazu zählen Facharbeiterinnen- und Facharbeiterprüfung oder zumindest drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsführerin/Betriebsführer oder hauptberuflich beschäftigtes Familienmitglied.
Die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Projektes müssen gegeben sein und am Betrieb muss ein positives landwirtschaftliches Einkommen und eine mittelfristig positive Kapitaldienstgrenze erwirtschaftet werden.
Für Investitionen ab 150.000 Euro ist durch die förderwerbende Person verpflichtend ein Betriebskonzept vorzulegen. Ausgenommen davon sind die Fördergegenstände Beregnung und Bewässerung und Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung sowie betriebserhaltende Projekte zur Rationalisierung und zur Arbeitserleichterung.
Details zu Fördervoraussetzungen bei Baulichen und technischen Maßnahmen sind dem Merkblatt (www.ama.at/dfp) zu entnehmen.
Die Betriebe erhalten bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen unabhängig vom Standardoutput ein Kostenkontingent von 100.000 Euro. Danach erfolgt eine Staffelung auf max. 400.000 Euro Kostenkontingent je Hauptbetreib inkl. aller Betriebsstätten
Staffelung nach Standardoutput:
- ab 6.000 bis 10.000 Euro Standardoutput je 1.000 Euro Standardoutput ein zusätzliches Kostenkontingent von 30.000 Euro
- ab 11.000 Euro Standardoutput je 1.000 Euro Standardoutput ein zusätzliches Kostenkontingent von 10.000 Euro
- Gartenbaubetriebe: max. 800.000 Euro je Betrieb inkl. aller Betriebsstätten
- Agrargemeinschaften in der Almwirtschaft: max. 600.000 Euro unabhängig von der Höhe des Standardoutputs
Untergrenzen der anrechenbaren Kosten
- Mindestens 15.000 Euro Nettokosten
- Ausnahme mind. 10.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung
- Die Förderintensität beträgt für Investitionen generell max. 50 %.
Diese ergibt sich aus der Summe des Investitionszuschusses und des Barwertes des Zinsenzuschusses eines Agrarinvestitionskredits zu den förderfähigen Nettokosten.
Investitionszuschuss (IZ) und Zuschläge bei den einzelnen Fördergegenständen:
Mögliche Zuschläge: je 5 % für Bio, Junglandwirtinnen/Junglandwirte (JLW), Bergbauernbetriebe über 180 Erschwernispunkte (EP)
Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit (AIK)
Der Zinsenzuschuss beträgt 50 %.
Die Kredituntergrenze und der maximal mögliche AIK werden in Abhängigkeit des Zuschusses und der förderfähigen Kosten bemessen und hängen zusätzlich von der Verfügbarkeit der Mittel ab.
Kreditlaufzeit: mindestens 5 Jahre bis max. 20 Jahre.
Tab.: Investitionszuschuss (IZ) und Zuschläge
Fördergegenstand | IZ in % | Möglicher Zuschlag | Max. Fördersatz in % |
Besonders tierfreundliche Stallbauten (Schweine) | 35 | JLW | 40 |
Besonders tierfreundliche Stallbauten (Rinder- und Kälbermast, Putenhaltung) | 30 | Bio oder JLW oder EP | 35 |
Besonders tierfreundliche Stallbauten, andere Tierarten bzw. Haltungsformen | 25 | Bio oder JLW oder EP Bio u. JLW bzw. Bio u. EP | 35 |
Stallbauten Basisstandard | 20 | JLW oder EP | 25 |
Wirtschaftsgebäude, Lager- und Einstellgebäude | 20 | JLW oder EP | 25 |
Bauliche Investitionen in der Weinproduktion und Weinlagerung | 25 | JLW oder EP | 30 |
Technische Einrichtungen - fest verbunden (Melk,- Fütterungs- und Entmistungstechnik, sonstige technische Einrichtungen in Wirtschaftsgebäuden) | 20 | JLW oder EP | 25 |
Düngersammelanlagen (DSA) und Festmistlager | 20 | JLW oder EP | 25 |
Siloanlagen | 20 | JLW oder EP | 25 |
Gartenbau | 30 | JLW oder EP | 35 |
Erwerbsobstanlagen und Dauerkulturen sowie Schutzmaßnahmen im Obst- und Weinbau | 30 | JLW oder EP | 35 |
Bienenhaltung | 30 | JLW oder EP | 35 |
Almgebäude und Alminfrastruktur | 40 | - | 40 |
Beregnung und Bewässerung | 40 | - | 40 |
Umweltwirkung | 40 | - | 40 |
Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft | 20 | - | 20 |
Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft | 20 | - | 20 |
Alle bis zu einem Stichtag vollständig eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Förderungsvoraussetzungen beurteilt. Diese Anträge werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach bundesweit einheitlich vorgegebenen Kriterien bewertet. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunktezahl von 13 erreicht werden.
Die Stichtage sind auf der Homepage der Burgenländischen Landwirtschaftskammer veröffentlicht.
Tab.: Auswahlrahmen
Wirkungsziele und Kriterien direkt vom Fördergegenstand ableitbar | Punkte | |
1 | Wettbewerbsfähigkeit, Einkommen bzw. Gesamtleistungsfähigkeit | 12 |
2 | Umweltwirkung und Ressourcenschutz | 4 |
3 | Besonders tierfreundliche Haltung | 4 |
4 | Hygiene und Qualität bei Lebens- und Futtermittel | 2 |
5 | Produktionsprozesse und interne Infrastruktur | 1 |
6 | Arbeitsbedingungen, Arbeitserleichterungen | 1 |
Summe | 24 | |
Mind.- Punkte | 13 | |
Projektbezogene Zusatzpunkte (individuell, nicht direkt vom Fördergegenstand ableitbar): | ||
1 | Maßnahmen zum Ressourcenschutz (Bodenverbrauch-Umbauten, Holzbau) | 1 |
2 | Emissionsmindernde Maßnahmen | 1 |
3 | Digitalisierung und Innovation | 1 |
4 | Selbstversorgungsgrad | 1 |
- Die maximal anrechenbaren Kosten (Kostenkontingent) beziehen sich auf die Förderperiode 2023 bis 2027.
- Bei Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft können pro Betrieb und pro Förderperiode (2023-2027) max. 100.000 Euro an Kosten angerechnet werden.
- Werden auf einem Betriebsstandort zwei oder mehrere Betriebe (Hauptbetriebe sowie Betriebsstätten) geführt (räumlich, wirtschaftlich, funktionell zusammenhängend), so beträgt das maximale Kostenkontingent dieser Betriebe gemeinsam max. 400.000 Euro bzw. bei Gartenbaubetrieben max. 800.000 Euro.
- Eigenleistungen mit Ausnahme von eigenem Bauholz werden nicht gefördert.
- Kosten für den und in Zusammenhang mit dem Erwerb von Grund und Boden sind nicht förderfähig.
- Gebrauchte Maschinen und Geräte sowie gebrauchte technische und bauliche Anlagen werden nicht gefördert.
- Photovoltaikanlagen werden in dieser Fördermaßnahme nicht gefördert.
Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA möglich.
Für die Antragstellung ist eine Registrierung mittels ID Austria beziehungsweise Handy-Signatur zwingend erforderlich.
Antragstellung
Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA)
Beantragung über die Digitale Förderplattform
https://www.ama.at/dfp/home Online beantragen
Wenn Sie technische Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70
1200 Wien
Hotline: 050 3151 99
E-Mail office(at)ama.gv.at
Förderstelle:
Burgenländische Landwirtschaftskammer
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt
Tel: +43 2682/702-300 | Fax: +43 2682/702-390
foerderung(at)lk-bgld.at | www.lk-bgld.at