LE2023-2027 - die neue Förderperiode für Naturschutzprojekte

Die drei nachfolgenden Maßnahmen sind die zentralen Förderinstrumente für die Erreichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie Österreich 2023.

  • Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (73-15),
  • Zusammenarbeit (77-02) und
  • Wissenstransfers für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder im Bereich Naturschutz bieten umfangreiche Möglichkeiten zur Planung und Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen.

Aufrufe und geblockte Auswahlverfahren

Alle laufenden Aufrufe (Calls) und geblockten Auswahlverfahren der nachfolgenden naturschutzbezogenen Projektfördermaßnahmen werden auf der Webseite der AMA https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen veröffentlicht

  • 73-15-SBG Investitionen (Naturschutz): Aufrufe und geblockte Auswahlverfahren
  • 77-02-SBG Zusammenarbeit: nur Aufrufe
  • 78-03 Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder: nur Aufrufe

Beachten Sie bitte, dass die Antragstellung nur bei einem offenen Aufruf oder einem laufenden geblockten Auswahlverfahren möglich ist. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website www.ama.at/dfp auf der Detailseite der Fördermaßnahme sowie in den "Allgemeinen Informationen".

Die Sonderrichtlinie des Landes Burgenland zur Umsetzung EU/Land-finanzierter Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 – Naturschutz finden Sie HIER

Antragstellung

Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA)
Beantragung über die Digitale Förderplattform
https://www.ama.at/dfp/home     Online beantragen

Förderstelle:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
HR Ländliche Entwicklung
Referat EU-Förderwesen des ländlichen Raums
A-7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
post.a9-foerderwesen(at)bgld.gv.at 
t. +43 57 600-2320