Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung (16.4.1)

Förderungsziele

  1. Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Versorgungskette, um zur beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte beizutragen.
  2. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren in der lokalen Wertschöpfungskette, wie der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion, der verarbeitenden Wirtschaft, dem Lebensmittelhandel, der Gastronomie und anderen beteiligten Partnern.+
  3. Stimulierung der Nachfrage nach Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft durch Information des Verbrauchers über kurze Versorgungsketten und lokale Lebensmittel.

Förderungsgegenstände

  • Aufbau und Koordination der Zusammenarbeit
  • Erstellung von Organisations- und Vermarktungskonzepten im Rahmen der Zusammenarbeit
  • Erstellung von Durchführbarkeits- oder Marktreifestudien oder Erstellung eines Geschäftsplans
  • Maßnahmen zur Sicherung einer im Rahmen der Zusammenarbeit einheitlichen Qualität in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung
  • Veranstaltung von Schulungen und Anwerbung neuer Mitglieder
  • verstärkte Nutzung von IKT wie z.B. für Information, Zusammenarbeit und Vertrieb
  • gemeinsame Maßnahmen zur Absatzförderung in einem lokalen Rahmen zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte, wie zum Beispiel:
    o Schaffen von Netzwerken, Stärken des gegenseitigen Wissens und Information von Landwirten und Konsumenten über kurze Versorgungsketten und lokale Märkte;
    o PR-Maßnahmen inkl. Nutzung von IKT einschließlich Umfragen und Marktforschung für lokale landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel;
    o Teilnahme an Ausstellungen und Messen;
    o Produktverkostungen aus der lokalen Produktion der Land- und Ernährungswirtschaft;
    o Marktpflegemaßnahmen für lokale Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft.

Weitere Informationen bezüglich den Förderungsvoraussetzungen der Vorhabensart 16.4.1 sind der Sonderrichtlinie des BMLFUW zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014-2020 - LE-Projektförderungen zu entnehmen.

Allgemeine Informationen

Die Abgabe und Entgegennahme des Förderantrages stellt keine automatische Genehmigung oder Förderzusage dar und es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Weiters wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Eingangsdatum des Förderantrages als frühest möglicher Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten gilt. Ein Projektbeginn vor dem Einreichdatum bedeutet den Ausschluss von der Förderung.

Jegliche Ausgaben seitens des Förderungswerbers bis zu einer allfälligen schriftlichen Förderzusage durch die bewilligende Stelle, erfolgen auf eigene finanzielle Verantwortung.

Eine allfällige Bewilligung (Förderzusage) kann erst nach Vorlage eines formal vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Antragsunterlagen und nach dem Durchlaufen des Auswahlverfahrens auf Basis der zur Verfügung stehenden Finanzmittel erfolgen.

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien zur Vorhabensart 16.4.1

Die bei der bewilligenden Stelle (Abteilung 4) eingereichten Förderanträge werden auf Vollständigkeit und Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen geprüft. Ordnungsgemäß eingereichte und den Zugangsvoraussetzungen entsprechende Anträge werden einem Auswahlverfahren unterzogen.

Die Auswahl der Anträge erfolgt in einem geblockten Auswahlverfahren. In den jeweiligen Auswahldurchgang werden all jene Anträge einbezogen, die bis zu einem festgelegten Stichtag soweit vollständig sind, dass sie dem vorhabensspezifischen Bewertungsschema unterzogen werden können.

Die Beschreibung der Auswahlkriterien (8 Kriterien) befinden sich auf folgendem Dokument (siehe unten bei Downlodas: Auswahlverfahren und Auswahlkriterien Version 7.0 (pdf, 0.7 MB).

Bekanntmachung Stichtag

Jene Förderungsanträge, die bis zu dem angegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen Bewilligenden Stelle, dem

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4

Landwirtschaftsförderung (LF3), Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, eingelangt sind, können beim anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigt werden.

Die Förderungsanträge können postalisch an oben genannte Adresse, per Fax (02682/600-2920) bzw. eingescannt an post.a4(at)bgld.gv.at übermittelt werden.

Hinweis:

Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist.

Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.

Für den Auswahldurchgang können jedoch nur jene Förderungsanträge berücksichtigt werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in den nachfolgenden Auswahldurchgang einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.

Die Vorhaben werden sodann durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind oben beschrieben.

Zum Öffnen oder Runterladen der Dokumente (Förderantrag, Kostenkalkulation, Auswahlkriterien etc.) klicken Sie auf folgende Links: