Informationen zur Dokumentation bei öffentlicher Auftragsvergaben
Seitens der AMA Agrarmarkt Austria wurde die bewilligende Stelle beauftragt, alle Vergabeverfahren (nicht nur bzw. auch Direktvergaben) von öffentlichen Auftraggebern auf die Einhaltung des BVergG genau zu prüfen. Alle Vergaben nach dem BVerG müssen transparent dokumentiert werden.
Die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe finden sich in Richtlinien des Sekundärrechts der Europäischen Union sowie in den nationalen Umsetzungsvorschriften, ins. dem BVergG 2018 und den dazu ergangenen Verordnungen. Auf Länderebene gibt es ergänzend Verordnungen betreffend die Bekanntmachungsvorschriften (Publikationsmedienverordnungen). Nach Art. 35 Abs. 2 lit. b VO (EU) Nr. 640/2014 wird die beantragte Förderung ganz oder teilweise abgelehnt oder ganz oder teilweise zurückgenommen, wenn u. a. die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe nicht eingehalten werden.
Öffentliche Auftraggeber können selbst entscheiden, ob die Kostenplausibilisierung und Vergabedokumentation bereits mit dem Förderungsantrag ho. vorgelegt wird, oder ob diese erst mit dem Zahlungsantrag eingebracht wird. Im Falle einer Dokumentation mit dem Zahlungsantrag ist mit der Kostenübersicht eine nachvollziehbare korrekte und begründete Kostenschätzung für die zu genehmigende Kosten vorzulegen. Spätestens im Rahmen der Endabrechnung muss dann das vollständig ausgefüllte Formblatt abgegeben werden.
Die Ausfüllanleitung soll bei der notwendigen Dokumentation der Vergabe und Kostenplausibilisierung der einzelnen Leistungen eine Hilfestellung sein.
Zum Öffnen oder Runterladen des Formblattes und der Ausfüllanleitung klicken Sie auf folgenden Links: