Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (M1)

Die Maßnahme M1 „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft" beinhaltet folgende Vorhabensarten:

  • 1.1.1 Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen
    Qualifikation in der Land - und Forstwirtschaft
  • 1.2.1 Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Land- und
    Forstwirtschaft
  • 1.3.1 Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für die Land- und
    Forstwirtschaft

 

Allgemeines zur Bildungsförderung 2014-2020:

Förderungswerber

Gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 hatte das BMLFUW im Rahmen seiner Zuständigkeit als Verwaltungsbehörde für das Programm der Ländlichen Entwicklung 2014 - 2020 für die Maßnahme 1, mit Ausnahme der Demonstrationstätigkeiten, ein Auswahlverfahren für Bildungsanbieter durchzuführen.

Die Auswahl der Bildungsanbieter auf Bundes- und Landesebene erfolgte, in einem zweistufigen Verfahren, zentral auf Bundesebene; die Anerkennung erfolgte nach Vorhabensart, Schwerpunkt- und Wirkungsbereich und ist bis zum nächsten Auswahlverfahren für Bildungsanbieter gültig.

Im Burgenland wurden folgende Bildungsanbieter anerkannt: Bildungsanbieter Burgenland

Zielgruppe (Endbegünstigte)

  • Bewirtschafter/-innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen
  • künftige Hofübernehmer/-innen (auch wenn diese noch nicht am Betrieb tätig sind)
  • „Öffentlichkeit" bei bewusstseinsbildenden Informationsmaßnahmen über die Leistungen und Wirkungen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft inkl. agrar- und waldpädagogische Maßnahmen

Art und Ausmaß der Förderung

  • Zuschuss zu Personal- und Sachkosten (Pauschalsatz zur Abdeckung der Gemeinkosten des Anbieters)
  • Zuschuss zu Investitionen (BZA-Software, EDV-Anwendungen für E-Learning, Demonstrationsvorhaben)
  • je nach Thema und Vorhaben
    100% - ausschließlich für Poolprojekte (übergeordnetes Interesse des Bundes), Demonstrationsvorhaben und Austauschprogramme
    80% - für die Umsetzung bundesweiter vom BMLFUW festgelegter Themen
    50% - für alle sonstigen Vorhaben


Vorhabensartenspezifische Bestimmungen sind den einzelnen Sonderrichtlinienpunkten der Sonderrichtlinie LE Projektförderung zu entnehmen.

Gemäß SRL „LE-Projektförderung" (Pkt. 2.6.2, 3.6.1.2 und 3.6.2.2 sowie 4.6.1.2 und 4.6.2.2) können Gemeinkosten des Anbieters (Overheadkosten) mit einem Pauschalsatz von 10% der verrechneten Personalkosten gefördert werden.
Die Bewilligende Stelle muss festlegen, ob Gemeinkosten des Anbieters mit dieser Pauschale abgerechnet werden oder nicht.
Die Bewilligende Stelle Burgenland legt fest, dass die Genehmigung und Abrechnung mittels Gemeinkostenpauschale von 10 % erfolgt. Folgende Kostenpositionen sind durch die Gemeinkostenpauschale abgedeckt und können nicht mehr gesondert als tatsächlicher Sachaufwand abgerechnet werden:
        Investitionskosten für Büroinfrastruktur
        Sachaufwand für EDV, Telefon, Kopierer, Miete,  Heizung, Wasser, Energie und Reinigung


Förderungsantrag

In der M1 gibt es die Möglichkeit, sofern themenmäßig sinnvoll, vorhabensartenübergreifende Anträge zu stellen. Das heißt, ein Vorhaben, das Förderungsgegenstände der Vorhabensarten 1.1.1 und/oder 1.2.1 und/oder 1.3.1 enthält, kann mit einem Antrag beantrag werden. Es muss nicht jeweils ein Antrag pro Vorhabensart gestellt werden.

Förderungsabwicklung

Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Einreichstelle eingereicht werden.

Für die Förderungsabwicklung ist im Burgenland zuständig:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Ländliche Entwicklung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
E-Mail: post.a9-foerderwesen(at)bgld.gv.at 


Zum Öffnen oder Runterladen der Dokumente (Förderantrag, Vorhabensdatenblatt, Kostendatenblatt etc.) klicken Sie auf folgende Links: