Erläuterung zur Vorhabensart 8.4.1.
Beschreibung VA 8.4.1.:
Förderungsziele:
- Reduktion von Waldschäden durch abiotische und biotische Schadfaktoren
- Naturnahe, resiliente Waldbestände
Förderungsgegenstand:
- 25.2.1 Vorbeugung gegen Schäden
- 25.2.1.1 Überwachung des Auftretens von Schädlingen (Überwachungsgeräte, -organe, Monitoring)
- 25.2.1.2 Vorbeugende Maßnahmen zur Überwachung und Behandlung
- 25.2.1.3 Ankauf Schutz- und Bekämpfungsgeräte und -mittel
Förderung:
- Gemäß Sonderrichtlinie Punkt 25.5.1 Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 60% bzw. 80% bei Vorhaben zur Bekämpfung der Massenvermehrung von Forstschädlingen (Entrindung von Stämmen vor Ort, Fangbaumlegung) oder Rüsselkäferbekämpfung.
- Bei Fangbaumvorlage gilt eine Obergrenze von 100 Stück je Waldeigentümer
- Die Notwendigkeit der Aktivität muss vorab von der Landesforstdirektion bestätigt werden
Allgemeine Informationen
Die Abgabe und Entgegennahme des Förderantrages stellt keine automatische Genehmigung oder Förderzusage dar, und es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Anerkennungsstichtag des Förderantrages als frühest möglicher Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten gilt. Ein Projektbeginn vor Anerkennungsstichtag (bei vollständig eingebrachtem Förderantrag Eingangsstempel der Bewilligungsstelle Amt der Burgenländischen Landesregierung ) bedeutet den Ausschluss von der Förderung.
Jegliche Ausgaben seitens des Förderungswerbers bis zu einer allfälligen schriftlichen Förderzusage durch die Bewilligende Stelle erfolgen auf eigene finanzielle Verantwortung.
Es gelten die Sonderrichtlinie des Bundes "LE-Projektförderungen" des Programmes für ländliche Entwicklung (LE 2014-2020) und die Forstförderungsrichtlinie des Landes Burgenland.
Eine allfällige Bewilligung (Förderzusage) kann erst nach Vorlage eines formal vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Antragsunterlagen und nach Durchführung eines Auswahlverfahrens auf Basis der zur Verfügung stehenden