LEADER in der Programmperiode 2014 - 2022
Bei LEADER handelt es sich um eine EU-kofinanzierte Fördermaßnahme für die Entwicklung ländlicher Regionen unter Einbindung der lokalen Bevölkerung. LEADER steht als Abkürzung für franz. „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale" = dt. „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft".
Bereits ab dem EU-Beitritt 1995 wurden die Gemeinschaftsinitiativen LEADER II (1995 - 1999) und LEADER+ (2000 - 2006) in Österreich im Rahmen eigener Förderprogramme umgesetzt. Seit 2007 ist LEADER ein bedeutsamer Teil des EU-kofinanzierten Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Laut EU-Vorgaben sollen mindestens 5 % der EU-Mittel des Programms ländliche Entwicklung mit Hilfe der LEADER-Methode verausgabt werden. Die EU-Mittel für LEADER stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, kurz ELER.
Grundsätzliches zur LEADER-Methode:
- Basis jeder LEADER-Arbeit ist eine gebietsbezogene, lokale Entwicklungsstrategie, die von der Lokalen Aktionsgruppe erarbeitet wird.
- Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) als Trägerin von LEADER in der Region ist eine lokale öffentlich-private Partnerschaft.
- Der Bottom-up-Ansatz ist von zentraler Bedeutung dh. die Menschen vor Ort entwickeln ihre Region weiter. Die LAG hat Entscheidungsbefugnis bei der Ausarbeitung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie.
- Die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte wird angestrebt.
- Die Durchführung von Kooperationsprojekten mit anderen LEADER-Regionen zur Bearbeitung gemeinsamer Themen und die Vernetzung lokaler Partnerschaften über die Regionsgrenzen hinweg sollen den Austausch zwischen den LEADER Regionen fördern.
Wichtige Rechtsgrundlagen
In der Programmperiode 2014 - 2020 ist LEADER auf EU-Ebene durch die Artikel 32 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sowie die Artikel 42 bis 44 der Verordnung (EU)Nr. 1305/2013 geregelt.
Die österreichischen Festlegungen für LEADER finden sich im Österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raumes 2014 - 2020
Die Lokale Entwicklungsstrategie
Jede Lokale Aktionsgruppe muss zu Beginn der Periode im Rahmen eines Beteiligungsprozesses eine Lokale Entwicklungsstrategie ausarbeiten, die sich auf ein abgegrenztes Gebiet bezieht und die regionalen sozio-ökonomischen und ökologischen Gegebenheiten berücksichtigt. Aufbauend auf einer Analyse der Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken der Region werden die regionalen Entwicklungsbedarfe dargestellt und daraus die strategischen Entwicklungsfelder und Ziele abgeleitet. Der Aktionsplan samt wirkungsorientierten Indikatoren und der Finanzplan legen die konkreten Umsetzungsmaßnahmen fest. In der Lokalen Entwicklungsstrategie sind auch die Auswahlkriterien für die Förderprojekte und die möglichen Fördersätze festgelegt.
Das LEADER-Gebiet
Die LEADER-Region muss ein zusammenhängendes Gebiet umfassen, das geographisch, wirtschaftlich und sozial gesehen eine homogene Einheit bildet und über ausreichend Humanressourcen, finanzielle Mittel und wirtschaftliches Potenzial für eine nachhaltige regionale Entwicklung verfügt. Die LEADER Methode kann nur im ländlichen Raum erfolgen. Städte und Gemeinden mit über 30.000 EinwohnerInnen sind daher ausgenommen. Ein LEADER-Gebiet soll mindesten 10.000 EinwohnerInnen und maximal 150.000 EinwohnerInnen umfassen. Mit 1. Juni 2015 wurden österreichweit 77 LEADER-Regionen anerkannt. Im Burgenland gibt es folgende 3 LEADER-Regionen.
LEADER-Karte
Die Lokale Aktionsgruppe
Für die Umsetzung von LEADER in der Region ist die Lokale Aktionsgruppe, kurz LAG, zuständig. Sie ist eine privat-öffentliche Partnerschaft die sich aus Partnerinnen und Partnern aus den unterschiedlichen sozio-ökonomischen Bereichen der jeweiligen Region zusammensetzt und die Bevölkerung der Region repräsentieren soll.
Auf Ebene der Beschlussfassung dürfen weder VertreterInnen der öffentlichen Hand noch andere einzelne Interessensgruppen mit mehr als 49 % der Stimmrechte vertreten sein. Im Projektauswahlgremium ist sicherzustellen, dass mindestens 50 % der Stimmen in den Auswahlentscheidungen von Partnern stammen, bei denen es sich nicht um VertreterInnen der öffentlichen Hand handelt.
Es ist für alle Gremien der LAG anzustreben, dass Frauen entsprechen ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind. Im Projektauswahlgremium müssen zwingend mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder Frauen sein.
Die Aufgaben der Lokalen Aktionsgruppe
- Bewerbung und Verbreitung der Lokalen Entwicklungsstrategie bei potentiellen FörderungswerberInnen
- Unterstützung der lokalen AkteurInnen bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten und Stärkung der Fähigkeiten zum selbständigen Projektmanagement in der Region
- Ausarbeitung eines nicht diskriminierenden und objektiven Auswahlverfahrens für Projekte
- Sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte mit der Lokalen Entwicklungsstrategie übereinstimmen
- Festlegung von Auswahlkriterien und Information der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Projekteinreichung und -förderung
- Entgegennahme von Förderanträgen und Bewertung dieser Anträge anhand der Auswahlkriterien
- Auswahl der Projekte für die Förderung und Festlegung der Höhe der Förderung
- Begleitung der Umsetzung der Strategie inkl. Bewertung
Das LAG-Management
Damit die LAG ihre umfassenden Aufgaben professionell erfüllen kann, benötigt sie ein hauptberufliches Management. Jede österreichische LAG verfügt daher über Personal im Ausmaß von zumindest 1,5 Vollzeitäquivalenten.
Kontakte zu den LEADER-Regionen:
LAG-Nordburgenlandplus: http://www.nordburgenlandplus.at/
LAG-Mittelburgenlandplus: http://www.mittelburgenlandplus.at/de/startseite
LAG-Südburgenlandplus: http://www.suedburgenlandplus.at/
Förderungsrichtlinien:
Die Vorgehensweise und Details zur Förderung sind der Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung 2014 - 2020 des Bundes insbesondere Punkt 45 und 46 bzw. der LEADER-Sonderrichtlinie des Landes Burgenland für Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 zu entnehmen.
- Zum Öffnen und Herunterladen der Landesrichtlinie klicken Sie auf folgenden Link:
"Landesrichtlinie LEADER"
LEADER-Förderungen
LEADER ist eine Fördermaßnahme für die Entwicklung ländlicher Regionen. Gefördert werden können Projekte, die einen Beitrag zu den Zielen und angestrebten Wirkungen der Lokalen Entwicklungsstrategien leisten. Sie werden von der Lokalen Aktionsgruppe auf Basis von festgelegten Kriterien ausgewählt. Nur Projekte, die vom Projektauswahlgremium der Lokalen Aktionsgruppe positiv bewertet wurden, können bei der Förderstelle zur Förderung eingereicht werden.
Ansprechstelle für LEADER-Förderungen sind die LAG-Managerinnen und LAG-Manager in den LEADER-Regionen. Sie stellen auch die notwendigen Antragsformulare zur Verfügung.