M 5. Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen

Warum wird gefördert?

  • Verhinderung der Vermehrung von schädlichen rindenbrütenden Insekten.

Wer wird gefördert? 

  • Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe hinsichtlich der Fördergegenstände Maschinelle Entrindung und Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
  • Sonstige Förderungswerber bei Maschineller Entrindung und vorbeugenden Forstschutzmaßnahmen:
    • Waldbesitzervereinigungen
    • Agrargemeinschaften
    • Gemeinden
  • Hinsichtlich Fördergegenstand Adaption von Spezialgeräten ausschließlich Forstunternehmen
  • Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber

Achtung! 

Sie benötigen für die Beantragung auf alle Fälle eine AMA Betriebs- oder Klientennummer! 

Für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Sie Ihre Betriebsnummer bei der Statistik Austria unter nachfolgendem Link bzw. unter Tel.: +43 (1) 71128-7034 oder Email: lfr(at)statistik.gv.at erfragen. 

Für Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe ist eine Klientennummer anzugeben.

Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich.

Was wird gefördert?

  • Adaption von Spezialgeräten (Harvesterköpfe) zur mechanischen Entrindung von Schadholz
  • Maschinelle Entrindung von Schadholz am Waldort oder am Trockenlagerplatz
  • Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen wie Mulchen, Hacken, Häckseln, Legen von Fangbäumen, Hygienemaßnahmen und Monitoring

Wie hoch ist die Förderung?

  • Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80% für alle Maßnahmen
  • Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) wird für den Förderungswerber „Forstunternehmer“ als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.
  • Soweit für die förderbaren Leistungen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen.
  • Bei der Abrechnung über Kosten sind Vergleichsangebote zur Kostenplausibilisierung: bis € 10.000, -- netto der anerkennbaren Kosten 2, darüber 3 Angebote beizulegen.
  • Projekte mit weniger als EUR 500,- anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert
  • Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Maschinelle Entrindung ist nicht unmittelbarer Teil der industriellen Verarbeitung
  • Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität kein Antrag für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln genehmigt wurde. Eine schriftliche Dokumentation für den Ausschluss einer Doppelförderung erfolgt.
  • Hinsichtlich der Förderungsgegenstände „Maschinelle Entrindung und vorbeugende Forstschutzmaßnahmen“: Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument für Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche.
  • Ist der Förderungswerber ein Forstunternehmen, wird die Förderung nur als De-minimis-Beihilfe gewährt und es muss ein entsprechendes Formular dem Antrag beigelegt werden (gilt nur bei „Adaption von Spezialgeräten zur mechanischen Entrindung“)
  • Bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte vorzulegen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte)

Wo kann ich den Förderantrag stellen?

Achtung!

Sie benötigen für die Beantragung auf alle Fälle eine AMA Betriebs- oder Klientennummer! 

Für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Sie Ihre Betriebsnummer bei der Statistik Austria unter nachfolgendem Link bzw. unter Tel.: +43 (1) 71128-7034 oder Email: lfr(at)statistik.gv.at erfragen. 

Für Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe ist eine Klientennummer anzugeben.

Ihre zuständige Bezirksbauernkammer ist Ihnen gegebenenfalls gerne behilflich.

Wer hilft mir bei der Antragstellung? 

Beratungsstellen 

  • Landesforstinspektion Burgenland: Sekretariat: Karin Puschnig-Dragschitz, 02682 600/6560
    Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf: Ing Stefan Weiss, 0664/6125875 und Ing Stephan Salburg, 0664/1455699
    Bezirk Oberpullendorf: Ing Franz Fichtinger, 0664/5124905 und Ing. Michael Kefeder, 0664/8204868
    Bezirke Mattersburg und Eisenstadt Umgebung: DI Bernd Schreiber, 0664/9636666
    Bezirk Neusiedl: Klaus Unterberger, 0664/88291252
  • Landwirtschaftskammer Burgenland: DI Herbert Stummer, 0664/4102611