Hier finden Sie aktuelle Informationen des Tiergesundheitsdienstes Burgenland

Blauzungenkrankheit

In Österreich gibt es die ersten bestätigten Fälle von Blauzungenkrankheit. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die unter anderem Schafe, Rinder, Ziegen und wiederkäuende Wildtiere wie Hirsche, Rehe oder Steinböcke befällt.

In Vorarlberg wurde der Serotyp 3  nachgewiesen. Diese Unterart kann zu schweren Erkrankungen und vor allem bei Schafen auch zu Todesfällen führen. Auch Rinder zeigen deutliche Symptome und einen starken Rückgang der Milchleistung. 

Eine weitere Ausbreitung ist in den nächsten Wochen zu befürchten, da das Virus über Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird und diese selbst noch bei niedrigen Temperaturen fliegen und auch mit dem Wind vertragen werden.

Für Menschen besteht keine Infektionsgefahr, weder über den Kontakt mit erkrankten Tieren noch über Milchprodukte oder Fleisch. 

Erkrankte Tiere zeigen unter anderem Fieber, Schwellungen und Entzündungen am Kopf und im Maul, Schluckstörungen, Speichelfluss, Lahmheiten, Zitzenveränderungen, ...die bis zum Tod des Tieres führen können. Treten diese Krankheitszeichen auf, müssen sie umgehend an den zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden.

Innerhalb Österreichs können empfängliche Tiere frei gehandelt werden, sofern die Tiere am Tag der Verbringung klinisch gesund sind und dies vom Tierhalter am Viehverkehrsschein bestätigt wird (siehe Anhang). Tiere in andere EU-Staaten zu bringen, ist mit Auflagen möglich. 

Um empfängliche Tierarten - vor allem Schafe und Milchrinder- vor Todesfällen und schweren Erkrankungen zu schützen, wird  die Impfung (Serotyp 3) seitens des Gesundheitsministeriums dringend empfohlen. Sie garantiert keinen vollständigen Schutz, schwächt den Verlauf der Erkrankung aber deutlich ab. Zusätzlich sollen die Tiere in den Abend- und Morgenstunden im Stall gehalten werden, weil die Stechmücken vor allen zu diesen Zeiten aktiv sind.

Die Kosten der Impfung sind vom Tierhalter zu tragen. Bitte kontaktieren Sie umgehend Ihren, Tierarzt, wenn Sie impfen möchten, da die Lieferzeit des Impfstoffes einige Zeit in Anspruch nehmen wird und der Impfschutz erst 3 bis 4 Wochen nach der letzten Impfung einsetzt. Schafe sind einmal, Rinder zweimal zu impfen. Die Impfung muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde vorangemeldet werden. Impflisten sind zu führen, bei Rindern erfolgt von der Bezirksverwaltungsbehörde eine Einspielung ins Veterinärinformationssystem (VIS).

Es gab ein sehr interessantes TGÖ-Webinar. Ein Rinder- und ein Schafpraktiker berichteten von den Auswirkungen der Blauzungenkrankheit in Deutschland. Im Anhang finden Sie den QR Code zur Aufzeichnung. 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Tiergesundheit Österreich gegründet

    Am 2.2.2023 wurde im Rahmen der Gründungsversammlung auf der Veterinärmedizinischen
    Universität Wien der Verein „Tiergesundheit Österreich“ als bundesweite
    Organisation ins Leben gerufen.

    Wichtige Information für Schweinehalter 

    Mit 1. Jänner 2023 sind Änderungen zu „Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens und deren Dokumentation“ in Kraft getreten. Diese Änderungen betreffen ALLE schweinehaltenden Betriebe, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Schweine. Auch Betriebe, welche ausschließlich unkupierte Schweine halten, sind bezüglich Dokumentation und Meldungen betroffen.
    Im Infoblatt zu den Änderungen der 1. Tierhalteverordnung wurden diese Änderungen zusammengefasst und die benötigten Dokumente finden Sie 

    unter Maßnahmen zur Reduktion von Schwanzkupieren - Tierschutzkonform. www.tierschutzkonform.at/massnahmen-zur-reduktion-von-schwanzkupieren/

    Schweinegesundheitsverordnung 

    Im Oktober 2021 ist die Novelle der Schweinegesundheitsverordnung in Kraft getreten. Es gibt Neuerungen betreffend Dokumentationspflichten, Futter- und Einstreulagerung, Reinigung und Desinfektion von Stallabteilen und Transportfahrzeugen und zur Meldung von Auslauf- und Offenstallhaltungen im Veterinärinformationssystem.

    Schweinegesundheitsverordnung 

    Vorlage für Zuchtbetriebe, die der Dokumentationspflicht gem. SchwG-VO entspricht
    Es können aber auch andere Aufzeichnungen (z.B. Sauenplaner) genutzt werden.