Aus- und Weiterbildung für Tierhalter und Tierärzte
Ausbildung
Für die Anwendung bestimmter Tierarzneimittel (Injektionspräparate, Euterinjektoren, Fütterungsarzneimittel) durch den Tierhalter, ist eine gesonderte Ausbildung zum Tierarzneimittelanwender erforderlich. Für Farmwildhalter gibt es zwei spezielle Ausbildungskurse. Ist die Herstellung von Fütterungsarzneimittel geplant, ist ein Mischtechnikkurs zu absolvieren.
Weiterbildung
Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument um Fachwissen über Tiergesundheit, Krankheiten, Haltung, Hygiene, Fütterung, Management und rechtliche Grundlagen zu erlangen.
TGD-Tierhalter haben ab dem Kalenderjahr, das auf den TGD-Beitritt folgt, innerhalb von vier Jahren mindestens vier Stunden nachweislich an TGD-Weiterbildungsveranstaltungen zu absolvieren.Die Weiterbildung kann vom TGD-Tierhalter, von einem von diesem entsandten, im gegenständlichen Betrieb lebenden Familienangehörigen oder von in einem aufrechten Dienstverhältnis oder Vertragsverhältnis zum TGD-Tierhalter stehenden Betriebsangehörigen absolviert werden. Pro Weiterbildungsveranstaltung können die anrechenbaren Stunden nur für eine Person pro TGD-Betrieb angerechnet werden.
TGD-Tierärzte haben innerhalb von 4 Jahren an von der Tierärztekammer anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt mindestens 30 Stunden, beginnend mit dem Jahr das auf den Beitritt folgt, teilzunehmen.
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