Aus- und Weiterbildung für Tierhalter
Tierhalter haben Aus- und Weiterbildungen mit folgenden Inhalten zu absolvieren:
- Gesetzliche Rahmenbedingungen (z.B. Tierarzneimittelkontrollgesetz, Tierschutzbestimmungen, Arzneimitteleinsatz, tierseuchenrechtliche Bestimmungen, usw.)
- Arzneimittelanwendung und –Lagerung
- Hygienemaßnahmen
- Pharmakologie (Wechselwirkung Organismus-Arzneimittel, Rückstandsproblematik, Ausscheidung und Abbau von Arzneimitteln, usw.)
- Tiergesundheit, Tierzucht, Futtermittelhygiene, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, Tierverkehr
Zeitlicher Umfang der Aus- und Weiterbildung bei Anwendung von Arzneimitteln (einschließlich Impfstoffen):
- Ausbildung:
nachweislich 8 Stunden zu je 50 Minuten noch vor der Einbindung in die Verabreichung dieser Stoffe
- Weiterbildung:
alle 4 Jahre (ab dem Kalenderjahr das auf den TGD-Beitritt folgt) mindestens 4 Stunden
Die Weiterbildung kann
- vom TGD-Tierhalter
von einem von diesem entsandten, im gegenständlichen Betrieb lebenden Familienangehörigen oder
- von in einem aufrechten Dienstverhältnis oder Vertragsverhältnis zum TGD-Tierhalter stehenden Betriebsangehörigen
absolviert werden.
Pro Weiterbildungsveranstaltung können die anrechenbaren Stunden nur für eine Person pro TGD-Betrieb angerechnet werden.
Aktuelle Kurse finden Sie unter:
www.lfi.at
Tierhalter die die o.a. Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen vom TGD-Tierarzt nicht in die Arzneimittelanwendung eingebunden werden.
Anerkannt werden nur TGD-Weiterbildungen.
Für die Schlachtung von Farmwild und Bisons unter Verwendung einer Feuerwaffe ist der positiv absolvierte Sachkundelehrgang "Schießen von Farmwild im Gehege" des Bundesverbandes österreichischer Wildtierhalter Voraussetzung zur Erlangung des Sachkundenachweises. Falls Sie Interesse haben diesen Sachkundelehrgang zu absolvieren finden Sie weitere Informationen unter http://www.wildhaltung.at/