Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
Beim BVD-Überwachungsprogramm gibt es wichtige Neuerungen:
1. Bei nicht milchliefernden Betrieben werden nur mehr Stichprobenuntersuchungen durchgeführt. Es müssen nicht mehr alle Betriebe jährlich beprobt werden. Milchliefernde Bestände werden weiterhin jährlich über die Tankmilch untersucht.
2. Beim Inverkehrbringen müssen alle Rinder (milchliefernde und nichtmilchliefernde Betriebe) von einer
Gesundheitsbescheinigung (BVD-Gesundheitsbescheinigung) begleitet werden, wo der Tierhalter des abgebenden Betriebes bescheinigt, dass die Tiere aus einem BVD-virusfreien Bestand stammen.
- BVD-Gesundheitsbescheinigung (Ausfüllhilfe)
(Diese Bescheinigung muss vom Tierhalter (Empfänger) mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.) - Weitere Informationen finden Sie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (KVG) des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.