Wir möchten Sie informieren, dass mit 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft getreten ist. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten, welche bisher im österreichischen Datenschutzgesetz geregelt waren.
Im Tiergesundheitsdienst erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich auf Basis eines in Artikel 6 Abs. 1 DSGVO festgelegten Rechtfertigungsgrunds. Dies ist primär zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. Tiergesundheitsdienst Verordnung), auf Grundlage eines Vertrages (z.B. Teilnahme- und Betreuungsvertrag), einer Zustimmungserklärung (z.B. TGD Programme) oder zur Erfüllung von Aufträgen (z.B. Labordaten). Die Daten werden auch aufgrund einzelner Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich insbesondere aus der Bundesabgabenordnung (BAO) sowie sonstiger Rechtsvorschriften ergeben, verarbeitet. Die Datenschutzbestimmungen im TGD Teilnahmevertrag bleiben weiter vollinhaltlich aufrecht.
Teilnehmer beim Tiergesundheitsdienst Burgenland stimmen der Verwendung aller sie betreffenden personen- und betriebsbezogenen Daten und Produktionsdaten (insbesondere auch Befundergebnisse) und der Übermittlung durch den Tierarzt und die Untersuchungsanstalt an den TGD Burgenland zur elektronischen Erfassung und Bearbeitung zu. Darüber hinaus stimmen sie der Weitergabe dieser Daten durch den TGD Burgenland
- an die zuständigen Kontrollorgane, soweit sie für die Kontrolle im Rahmen des TGD Burgenland eine wesentliche Voraussetzung bilden,
- an die für Tierarzneimittelkontrollen zuständigen Behörden, soweit sie für die Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bilden und
- an die Organisationen (z.B. Zuchtverbände), die bei der Umsetzung von TGD Programmen involviert sind, zu.
Eine sonstige Übermittlung an Dritte erfolgt nur nach ausdrücklicher Erteilung einer Zustimmung und nur für Zwecke, die mit den Aufgaben beziehungsweise Zielen des Tiergesundheitsdienstes im Zusammenhang stehen. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz jederzeit schriftlich beim TGD Burgenland widerrufen werden kann, was die sofortige Einstellung aller Datenübermittlungen bewirkt (ausgenommen Übermittlungen aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbestimmungen). Der ordnungsgemäße Widerruf hat allerdings zur Folge, dass dies zum Ausschluss vom TGD Burgenland führt.
Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass der TGD Burgenland externe Stellen mit der zentralen Verrechnung beauftragen kann.
Werden personenbezogene Daten an vom Tiergesundheitsdienst eingesetzte Auftragsverarbeiter (z.B. Steuerberater, Inkassobüro) weitergegeben, werden „Auftragsverarbeitungsvereinbarungen“ abgeschlossen um den Datenschutz zu wahren.
Gemäß DSGVO steht „betroffenen Personen“ das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung und Löschung (unter Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten), auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Übertragung und auf Widerruf der Einwilligung der Verarbeitung zu.
Wie im TGD Teilnahmevertrag festgehalten, hat eine Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerruf der Einwilligung einen Ausschluss vom TGD zur Folge, da damit der TGD seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann.
Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.