Teilnahme
Jedem zur freien Berufsausübung in Österreich berechtigten Tierarzt und jedem burgenländischen tierhaltenden Landwirt, steht die Teilnahme am TGD-B offen.
TGD-Tierärzte mit Zugang zur Hausapotheke können mit einem Tierhalter einen Betreuungsvertrag abschließen. TGD-Tierhalter dürfen pro TGD-Betrieb nur mit einem TGD-Tierarzt je Tierart einen Betreuungsvertrag abschließen.
Haben Sie Fragen: post.tgd(at)bgld.gv.at