TGD-Betriebserhebungen

 

Die Betriebserhebungen dienen der Dokumentation des Bestriebsstatus und sind gleichmäßig auf das Jahr zu verteilen. Bei Neubeitritt ist der Betreuungstierarzt verpflichtet, spätestens nach acht Wochen eine erste Betriebserhebung durchzuführen.

 Ablauf der Betriebserhebung:

  • Durchsicht des Behandlungsregisters
  • Einschätzung des Gesundheitszustandes
  • Begehung des Bestandes
  • Ausfüllung des Betriebserhebungsprotokolls
  • Bei Bestandsproblemen sind Maßnahmen festzulegen und diese sind zu evaluieren

Betriebserhebungsdeckblatt

TGD-Tarife 2023

Anzahl der Betriebserhebungen pro Kalenderjahr

GVE-Rechentabelle 

Das Entgelt für die Betriebserhebungen wird von der Geschäftsstelle zentral verrechnet, vom Tierhalter eingezogen und dem Tierarzt überwiesen. Diese Vorgangsweise gewährleistet eine bundesweit einheitliche Verrechnung der Betriebserhebungen.