Antidiskriminierung

Bereits vor Inkrafttreten der Antidiskriminierungsgesetze des Bundes und der Länder bestand im Bundes- und Landesbereich ein umfassendes Diskriminierungsverbot.

2005 wurde das neue Landesgesetz über das Verbot der Diskriminierung auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz - Bgld. ADG) beschlossen und regelt folgende wesentliche Punkte: 

  • Verbot jeder unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung sowie jeder diskriminierenden Belästigung,
  • Möglichkeit, Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot bekämpfen zu können (Rechtsschutz),
  • Verbot der Benachteiligung auf Grund der Wahrnehmung von Rechten (Viktimisierung) einschließlich einer Rechtsschutzmöglichkeit dagegen,
  • Schadenersatzregelungen bei Verletzungen der Verbote,
  • Strafbestimmungen für Verletzungen der Verbote und
  • Einrichtung einer Stelle zur Bekämpfung der Diskriminierung und Förderung der Gleichbehandlung i.S.d. Richtlinie 2000/43/EG

Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes Burgenland

Mag.a Monika Dax
E-Mail: monika.dax(at)bgld.gv.at  
Kontaktformular Antidiskriminierungsbeauftragte: http://e-government.bgld.gv.at/antidiskriminierung 

Die Antidiskriminierungsbeauftragte hat folgende Aufgaben: 

Die Antidiskriminierungsbeauftragte ist weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Aufgaben der externen Meldestelle


Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung

Leitung:
Martina Knartz, BSc MA
, Tel.: 057 600 /2580
E-Mail.: martina.knartz@bgld.gv.at 

Referentin:
Mag.a Ekaterini Grebien
, Tel. 057 600/2251
E-Mail: post.a9-antidiskriminierung(at)bgld.gv.at  

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