Beschwerdeverfahren bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen

Wenn Sie bei Websites oder mobilen Anwendungen des Landes auf nicht-barrierefreie Inhalte stoßen, können Sie solche vermuteten Verstöße gegen die digitalen Barrierefreiheitsanforderungen bei der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes Burgenland melden (Beschwerdestelle). Dieser unterstützt Personen bei der Verfolgung ihrer Rechte, insbesondere durch Information und Beratung.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte nimmt Beschwerden unter der E-Mailadresse monika.dax(at)bgld.gv.at entgegen.

Was geschieht nach Einlangen einer Beschwerde?

Einlangende Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob es sich um Verstöße gegen die Vorgaben des Burgenländischen Antidiskriminierungsgesetzes, dazu gehören auch Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch das Land Burgenland oder einer ihm zurechenbaren Einrichtung, den burgenländischen Gemeinden und Gemeindeverbänden, den durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörpern und den sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts beziehen Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder einer ihm zurechenbaren Einrichtung bezieht.

Berechtigte Beschwerde hinsichtlich des Burgenländischen Antidiskriminierungsgesetzes: Die Antidiskriminierungsbeauftragte spricht dem Land, der Gemeinde/dem Gemeindeverband, dem Selbstverwaltungskörper oder den betroffenen Eirichtungen Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen vor, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Keine Zuständigkeit der Antidiskriminierungsbeauftragten: Sollte die Antidiskriminierungsbeauftragte für das vorgebrachte Anliegen nicht zuständig sein, kann es nicht behandelt werden.

Die Beschwerde ist nicht berechtigt: Sollte die Beschwerde nicht berechtigt sein, wird die Beschwerde abgewiesen.

Die Beschwerde-Einreicherin oder der Beschwerde-Einreicher erhält in jedem Fall eine Antwort mit Informationen, wie mit der Beschwerde umgegangen wird und einer entsprechenden Begründung. Die Antidiskriminierungsbeauftragte ist bemüht, eine Beschwerde so schnell wie möglich zu bearbeiten und sieht maximal 2 Monate für die Abwicklung eines Falles vor.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Nützen Sie die Kontaktmöglichkeit, welche in der Erklärung zur Barrierefreiheit der betreffenden Website oder mobilen Anwendung angegeben ist. Sollte es dabei zu keiner für Sie zufriedenstellenden Lösung gekommen sein, können Sie sich jederzeit an die Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes Burgenland wenden. Dieser ist nur zuständig für Beschwerden, die Websites und mobile Anwendungen des Landes oder seiner Einrichtungen, den burgenländischen Gemeinden und Gemeindeverbänden, den durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörpern und den sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts betreffen. Für die Websites und mobilen Anwendungen des Bundes und anderer Bundesländer wurden eigene Stellen auf Bundes- bzw. Landesebene eingerichtet. Für die konkret zuständige Stelle beachten Sie bitte die Erklärung zur Barrierefreiheit der betroffenen Website oder mobile Anwendungen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine etwaige Information und Beratung durch die Antidiskriminierungsbeauftragte nie eine anwaltliche Beratung oder die Betrauung der Anliegen mit spezialisierten Institutionen wie beispielweise dem Behindertenanwalt, der Volksanwaltschaft oder einer Schlichtungsstelle ersetzen kann.