Arbeitnehmerförderung
Ziel ist es, die Mobilität der im Burgenland wohnhaften ArbeitnehmerInnen in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen. Im Bgld. Arbeitnehmerförderungsgesetz, LGBl. Nr. 36/1987, sind neben generellen Förderungsmaßnahmen (z.B.für Lehrwerkstätten, Lehrlingsheime, Ausbildungsstätten) insbesondere individuelle Förderungsmaßnahmen vorgesehen.