Fahrtkostenzuschuss

Förderziele und Fördergegenstand

Der Fahrtkostenzuschuss ist eine Förderung des Landes im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes. Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Teilnahme der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer*innen an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und entstehende Nachteile auszugleichen sowie die Mobilität der Arbeitnehmer*innen in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen. Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt das Land Burgenland Maßnahmen, durch welche die durch die Arbeitsmarktstruktur und sonstige Ursachen bedingten Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer*innen ausgeglichen oder vermieden werden sollen.

Förderempfänger*innen

  • Arbeitnehmer*innen, die täglich unter besonders erschwerten Bedingungen die Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort zurücklegen müssen
  • Arbeitnehmer*innen, denen aufgrund besonderer Umstände das Zurücklegen der Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort nicht täglich zugemutet werden kann
  • Lehrlinge, die die Wegstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Lehrstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zurücklegen können

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der Fördernehmer*in zum Förderzeitraum im Burgenland
  • Bruttojahreseinkommens der Antragsteller*innen in Höhe von bis zu 50.000 Euro (lt. Transparenzdatenbank)
    • Bei Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener*innen erhöht sich die Einkommensgrenze um 10 % für jedes Kind, für das der*die Antragsteller*in Familienbeihilfe bezieht
  • Einfache Fahrtstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte beträgt mindestens 20 Kilometer (Ermittlung der schnellsten Route durch den Routenplaner des BMK)
  • Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist unzumutbar (lt. Richtlinie)

Förderhöhe und Förderart

  • Bei einer Entfernung ab 20 km zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle – 141 Euro zuzüglich 3 Euro pro zusätzlich gefahrenen vollen Kilometer
  • Bei einer Entfernung ab 25 km zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle – 267 Euro zuzüglich 3 Euro pro zusätzlich gefahrenen vollen Kilometer
  • Bei einer Entfernung ab 50 km zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle – 352 Euro zuzüglich 3 Euro pro zusätzlich gefahrenen vollen Kilometer
  • Bei einer Entfernung ab 100 km zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle – 526 Euro zuzüglich 3 Euro pro zusätzlich
  • Zusätzliche Gewährung eines Öko-Bonus in Höhe von 20 % des Fahrtkostenzuschusses bei überwiegender Nutzung (mehr als 50 % der Autostrecke) von öffentlichen Verkehrsmitteln

Die jährliche maximale Förderung beträgt 850 Euro.

Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher einmalig im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Nachweise

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift des*der Antragsteller*in
  • Vollständig ausgefüllte Dienstgeberbestätigung mit firmenmäßiger Fertigung

Sonstige Nachweise

  • Finanzamtsmitteilung für das Kalenderjahr 2024 über den Bezug der Familienbeihilfe (bei Alleinverdiener*innen/Alleinerzieher*innen)
  • Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVo
  • Tickets von öffentlichen Verkehrsmitteln für den Weg zur Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle im Kalenderjahr 2024 (lautend auf den*die Antragsteller*in – bei Nachweis erhalten Sie 20% Öko-Bonus zusätzlich zum Fahrtkostenzuschuss für die betroffene Strecke)

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Die Einreichfrist für Anträge auf Fahrtkostenzuschuss für das Kalenderjahr 2024 beginnt am 1. Jänner 2025 und endet mit 30. Juni 2025. Anträge, welche nach der Einreichfrist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingelangen, werden abgelehnt.

Möglichkeiten der Antragstellung: Online, E-Mail oder postalisch

Online-Antrag   Antrag (.pdf)

Richtlinie

Dienstgeberbestätigung (.docx)   

Dienstgeberbestätigung (.pdf)

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Jeremie Hahnekamp – DW: 2896, Sabine Gmasz – DW: 2922
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at