Voraussetzungen für den Öko-Bonus

Eine Förderung kann gewährt werden, wenn

  • der Hauptwohnsitz während des Bewilligungszeitraums im Burgenland gewesen ist,
  • der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (kürzeste einfache Wegstrecke – Berechnung mit dem bmk-Routenplaner),
  • der Weg zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird und
  • die Einkommensgrenze unterschritten wird.

Die jährliche Förderung beträgt für die Wegstrecke zum Arbeitsort

  • von mindestens 20 km: Basisbetrag von 44,10 Euro + 0,60 Euro pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab 50 km: Basisbetrag von 61,50 Euro + 0,60 Euro pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab 100 km: Basisbetrag von 91,90 Euro + 0,60 Euro pro zusätzlich gefahrenem km

Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 3.426,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen von 5.481,- Euro nicht übersteigen.

Der Öko-Bonus kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden und ist bis spätestens 30. April des Folgejahres beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzubringen. 

Und zwar

  • postalisch beim:
    Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 9 - Referat Sozial- und Klimafonds
    Europaplatz 1
    7000 Eisenstadt
  • per e-mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at oder
  • per Online-Antrag: siehe unten Link: Online Formular – Öko-Bonus

Kontakt:

Tel.: 057/600-1060

Aufgrund der Vielzahl der zu verarbeiteten Meldungen ersuchen wir Sie, von Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Sie erhalten, je nach Bearbeitungsstand, eine schriftliche Mitteilung per E-Mail, Post oder SMS. Danke für Ihr Verständnis.

Online-Formular und Formulare zum Download: