Voraussetzungen für den Öko-Bonus
Eine Förderung kann gewährt werden, wenn
- der Hauptwohnsitz während des Bewilligungszeitraums im Burgenland gewesen ist,
- der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (kürzeste einfache Wegstrecke – Berechnung mit dem bmk-Routenplaner),
- der Weg zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird und
- die Einkommensgrenze unterschritten wird.
Die jährliche Förderung beträgt für die Wegstrecke zum Arbeitsort
- von mindestens 20 km: Basisbetrag von 44,10 Euro + 0,60 Euro pro zusätzlich gefahrenem km
- ab 50 km: Basisbetrag von 61,50 Euro + 0,60 Euro pro zusätzlich gefahrenem km
- ab 100 km: Basisbetrag von 91,90 Euro + 0,60 Euro pro zusätzlich gefahrenem km
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 3.426,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen von 5.481,- Euro nicht übersteigen.
Der Öko-Bonus kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden und ist bis spätestens 30. April des Folgejahres beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einzubringen.
Und zwar
- postalisch beim:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - Referat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt - per e-mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at oder
- per Online-Antrag: siehe unten Link: Online Formular – Öko-Bonus
Kontakt:
Tel.: 057/600-1060
Aufgrund der Vielzahl der zu verarbeiteten Meldungen ersuchen wir Sie, von Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Sie erhalten, je nach Bearbeitungsstand, eine schriftliche Mitteilung per E-Mail, Post oder SMS. Danke für Ihr Verständnis.