Übernahme von laufenden Darlehen
Die Übernahme von laufenden Wohnbauförderungsdarlehen zum aushaftenden Betrag ist mit Zustimmung des Landes möglich.
Übernehmende müssen begünstigte Personen sein.
Einkommensgrenzen dürfen nicht unter- oder überschritten werden
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
- Kaufvertrag in Kopie (samt Schuldübernahmeerklärung)
- Grundbuchsfähige Zustimmungserklärung
- Nachweis über das Haushaltseinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden eigenberechtigten Personen (Jahresnettoeinkommen des letzten Kalenderjahres – z.B. Jahreslohnbestätigung, Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensteuerbescheid, bei Nichtveranlagung eine diesbezügliche Bestätigung des zuständigen Finanzamtes, Arbeitslosengeldbestätigung, Karenzgeldbestätigung, Kinderbetreuungsgeld, zu leistende und bezogene Alimentationszahlungen, Pensionsbescheid, bei nicht veranlagten Land- und Forstwirten letzter Einheitswertbescheid
Für den derzeitigen Wohnsitz sowie für eventuelle weitere Wohnsitze sind die Eigentumsverhältnisse und die Art der Wohnung(en) durch nachstehende Unterlagen nachzuweisen:
- Miet- oder Nutzungsvertrag
- Bei Eigentumsobjekten Grundbuchsauszug und Nachweis über das Alter des Objektes (baubehördliche Benützungsfreigabe bzw. Benützungsbewilligung)
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Prälat-Gangl-Straße 1
Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2803
E-Mail: darlehensverwaltung(at)bgld.gv.at