Alternativenergieanlagen - Förderung
Ziel der Förderung ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch besondere Anreize wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen, eine möglichst effiziente Anwendung von Energie sowie den verstärkten Einsatz von alternativen Energieträgern im Bereich des Wohnbereiches zu setzen.
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) entsprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.
Maßnahme | Grundbetrag (€) | mögliche Förderhöhe (€) |
---|---|---|
Warmwasserwärmepumpen | 300 | 600 |
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung | 700 | 1.100 |
Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe) | 1.800 | 2.500 |
Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen) | 1.800 | 2.500 |
Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen) | 700 | 1.600 |
Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung | 1.200 | 1.700 |
Hauszentralheizung über Biomasse | 1.400 | 2.200 |
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie | 400 | 1.100 |
Fernwärmeanschlüsse | 1.400 | 2.000 |
Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung) | 800 | 1.400 |
Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen | 1.000 | 1.200 |
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen | 300 | 400 |
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Antragsformular (pdf)