Alternativenergieanlagen - Förderung
Die Anträge zur Förderung von Alternativenergieanlagen sind daher beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Prälat Gangl Straße 1, 7000 Eisenstadt, persönlich oder per Post einzubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Info-Hotline: 057600/2801
E-Mail: post.a9-energie(at)bgld.gv.at
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) entsprechend nachfolgender Tabelle begrenzt sind.
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.
Maßnahme | Grundbetrag (€) | mögliche Förderhöhe (€) |
---|---|---|
Warmwasserwärmepumpen | 300 | 600 |
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung | 700 | 1.100 |
Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe) | 1.800 | 2.500 |
Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen) | 1.800 | 2.500 |
Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen) | 700 | 1.600 |
Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung | 1.200 | 1.700 |
Hauszentralheizung über Biomasse | 1.400 | 2.200 |
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie | 400 | 1.100 |
Fernwärmeanschlüsse | 1.400 | 2.000 |
Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung) | 800 | 1.400 |
Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen | 1.000 | 1.200 |
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen | 300 | 400 |
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