Photovoltaik- und Speicheranlagen
Das Land Burgenland gewährt Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicheranlagen sofern keine Förderung (Steuerbefreiung) von Förderstellen des Bundes erfolgt. Die Förderung durch den Bund ist vorrangig in Anspruch zu nehmen!
Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn keine UST-Befreiung gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 vorliegt und eine Bundesförderung (insbesondere EAG-Investitionszuschuss oder Klima- und Energiefonds) abgelehnt wurde oder nicht besteht.
Wird es unterlassen zur Verfügung stehende Bundesförderungen zu beantragen und derartige Förderanträge zielstrebig zu verfolgen, kann keine Landesförderung nach dieser Förderrichtlinie gewährt werden.
Online-Antrag Förderrichtlinie 2024
Antrag Photovoltaikförderung (pdf) Antrag Photovoltaikförderung (word)