Kinderbildung und -betreuung
Das Land Burgenland bekennt sich zu einer qualitätsvollen und flächendeckenden Betreuung von Kindern in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen zur Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsarbeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jede Kinderbetreuungseinrichtung hat unter Beachtung anerkannter Erziehungsgrundsätze dem Wohl des Kindes zu dienen. In diesem Sinn gehört es auch zu den Aufgaben der Kinderbetreuung, die Erziehung, Entwicklung, Bildung und Integration der Kinder ihrem Alter gemäß zu fördern.
Die burgenländischen Gemeinden haben mit Unterstützung des Landes bedarfsgerecht dafür Sorge zu tragen, dass für jedes Kind (auch für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf) - in der Gemeinde oder gemeindeübergreifend - ein Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung steht. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Berufstätigkeit der Eltern Rücksicht zu nehmen. In Kinderbetreuungseinrichtungen, die länger als bis 13 Uhr offen gehalten werden, ist verpflichtend ein Mittagessen anzubieten.