Kriterien für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen für den Einkauf von Lebensmitteln Zertifikat „besser essen“
- Allgemein
Mit dem Zertifikat „besser essen“ soll unter anderem im burgenländischen Elementar- und Pflichtschulbereich sichergestellt werden, dass die dort angebotenen Lebensmittel in möglichst hoher Qualität zur Verfügung gestellt werden. Unter diesen Qualitätskriterien sind insbesondere Bio-Qualität, möglichst klimaschonender Einkauf, Saisonalität, nachvollziehbare Herkunft, frische Zubereitung sowie höchstmögliches Tierwohl zu verstehen.
Neben dem Einkauf von Speisen aus der Gastronomie, die der burgenländischen Kinderbildungs- und -Betreuungseinrichtung das Gütesiegel „besser essen“ vorzuweisen hat, besteht für die Einrichtungen die Möglichkeit, Lebensmittel selbst zu verkochen bzw. für den laufenden Betrieb z. B. für eine „gesunde Jause“ zuzukaufen. Auch diese Lebensmittel müssen den Kriterien des Gütesiegels „besser essen“ entsprechen - Kriterien
- Die Lebensmittel müssen insgesamt einen Bio-Anteil von mindestens 70 Prozent aufweisen. Die Bio-Quote ist durch Angabe auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung und bei Lagerware gegebenenfalls auf dem Etikett nachzuweisen. Der Lieferant der Ware muss ein aktuelles Bio-Zertifikat (inklusive betreffendem Produkt) bei Zukauf besitzen.
- Für die weiteren Lebensmittel ist einer der demonstrativ aufgelisteten, nachstehenden Nachweise zu erbringen. Dies gilt sowohl für das Grundprodukt als auch den Erzeugnissen daraus:
- AMA Genussregion (Qualitäts- und Herkunftsrichtlinie für Gastronomie, Direktvermarktung oder Lebensmittelmanufaktur),
- AMA Gütesiegel,
- AT bei Jagd- bzw. Fanggebiet, Geburt, Aufzucht, Schlachtung (Zerlegung),
- Aus österreichischer Milch,
- Geschützter Ursprung, geschützte geographische Angabe, garantiert traditionelle Spezialität;
- Geboren, geschlachtet, aufgezogen, zerlegt, gemolken, geerntet, Anbau und Verarbeitung in Österreich,
- Haltungssystem (z.B. Eier: 1 = Freilandhaltung),
- Österreichische Landwirtschaft,
- gegebenenfalls eine Bestätigung des Lieferanten über die Herkunft der Rohstoffe, falls auf dem Lieferschein, Rechnung oder dem Etikett nicht klar ersichtlich;
- Bei Convenience-Lebensmitteln müssen die Hauptzutaten von Convenience- und Fertiggerichten, wenn die Speisekarte bzw. der Menüplan Regionalität auslobt, auch regional bezogen werden. Auch diese Hauptzutat ist mittels Lieferscheins bzw. der Rechnung und bei Lagerware auf dem Etikett nachzuweisen.
- Unabhängige Kontrolle
- Jeder Gastronomie- oder Gemeinschaftsverpflegungsbetrieb bzw. der Rechtsträger einer Einrichtung im Elementar- und Pflichtschulbereich kann bei einer der unten angeführten Kontrollstellen um Bestätigung der Einhaltung der in Punkt 2 genannten Kriterien ansuchen. Die Kontrollstelle prüft die Einhaltung der Kriterien und stellt eine entsprechende Bestätigung „besser essen“ aus.
- Mögliche Kontrollstellen im Sinne dieser Richtlinie sind:
- Austria Bio Garantie GmbH / Agro Vet GmbH, Königsbrunnerstrasse 82202 Enzersfeld,
- LVA GmbH, Magdeburggasse 10, 3400 Klosterneuburg
- BIOS – Biokontrollservice Österreich, Feyregg 39, 4552 Wartberg/Krems
- SGS Austria Controll- Co. GmbH, Grunbergstraße 15, 1120 Wien
- LACON GmbH, Am Teich 2, 4150 Rohrbach-Berg
- SLK GmbH, Kleßheimer Straße 8a, 5071 Wals
- Bzw. eine eigens gewählte unabhängige Kontrollstelle