Allgemeine öffentliche Pflichtschulen
Zu den öffentlichen Pflichtschulen gehören Volksschulen, Neue Mittelschulen, Allgemeine Sonderschulen, Polytechnische Schulen und Berufsschulen.
Erhalter öffentlicher Pflichtschulen sind gemäß dem Burgenländischen Pflichtschulgesetz 1995 – Bgld. PflSchG 1995 die Gemeinden für Volksschulen, Neue Mittelschulen, Allgemeine Sonderschulen und Polytechnische Schulen. Das Land Burgenland ist Erhalter der Berufsschulen Eisenstadt und Pinkafeld. Erhalter der Berufsschulen Mattersburg und Oberwart ist die jeweilige Stadtgemeinde. Das Privatschulwesen fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundes (Schulbehörde erster Instanz ist der zuständige Bildungsdirektor).