Förderungen und Beihilfen im öffentlichen Pflichtschulbereich
1. Für Schulerhalter
Zweckzuschüsse an Gemeinden zum Schulbau
Gemäß § 45 Abs. 1 Bgld. PflSchG 1995 kann das Land den Gemeinden (Gemeindeverbänden), die gesetzliche Schulerhalter sind, oder Dritten, die für den gesetzlichen Schulerhalter Schulen herstellen, zur Erleichterung des ihnen auf dem Gebiet der öffentlichen Pflichtschulen erwachsenden Bauaufwandes Zweckzuschüsse gewähren. Die Burgenländische Landesregierung stellt im Rahmen eines entsprechenden Förderprogrammes Mittel zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden als Schulerhalter bereit. Diesbezügliche Ansuchen können formlos unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen eingebracht werden.
2. Für Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler
3. Für Schulen
Förderung von schulsportlichen Veranstaltungen
Das Land Burgenland ersetzt der Schule die Kosten der An- und Abreise sowie Kosten der Organisation für die Teilnahme an Sportwettkämpfen, entsprechend der im Landesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mittel. Die Abwicklung erfolgt über die Bildungsdirektion für das Burgenland. Vor Antragstellung an die Bildungsdirektion für Burgenland ist mit dieser das Einvernehmen zu suchen.
Mietzinszuschüsse für kircheneigene Schulgebäude
Dieser Betrag wird als Mietzinszuschuss für die Unterbringung von allgemein bildendenden öffentlichen Pflichtschulen in kircheneigenen Schulgebäuden an die zuständigen kirchlichen Zentralstellen entrichtet.
Beihilfen aufgrund des Minderheitenschulgesetzes
Schulerhaltern kann für ihre Investitionen an zweisprachigen öffentlichen Pflichtschulen eine diesbezügliche Landesbeihilfe gewährt werden. Der Antrag kann formlos unter Bekanntgabe der Kosten beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingebracht werden.
Förderung des Lehrlingsaustauschprogrammes
Diese Förderung dient dem Verein „Lehrlingsförderung“ zur Organisation von Austauschprojekten mit ausländischen Partnerschulen. Im Rahmen dieser Projekte sollen einerseits die burgenländischen Lehrlinge die unterschiedlichen Techniken in ihren Lehrberufen kennen lernen, anderseits können die in den ausländischen Betrieben gewonnenen Erfahrungen in den heimischen Betrieben eingebracht werden.