Feststellung über die fischereiliche Eignung und Vorbereitungskurse

 Termine zur Prüfung über die fischereiliche Eignung gemäß § 30 des Bgld. Fischereigesetzes 2022 iVm § 1 der Bgld. Fischereiprüfungsverordnung 2023 

Kurs/PrüfungDatumUhrzeitOrt

Kurs und Prüfung

Samstag,
25.01.2025

 

Kurs:
Beginn 9:00 Uhr

im Anschluss Prüfung: 15:00 Uhr

GH Gregorits
Ödenburger Str. 8

7013 Klingenbach

Kurs und Prüfung

Samstag,
01.02.2025

 

Kurs:
Beginn 9:00 Uhr

im Anschluss Prüfung: 15:00 Uhr

GH Wehofer
Deutsch Tschantschendorf 19

7544 Dt. Tschantschendorf

Prüfung

Freitag,
11.04.2025

 

Prüfung: 9:00 Uhr

 

Amt  der Bgld. Landesregierung
Europaplatz 1

7000 Eisenstadt

Kurs und Prüfung

Samstag,
14.06.2025

Kurs:
Beginn 9:00 Uhr

im Anschluss Prüfung: 15:00 Uhr

GH Berlakovich
Hauptstraße 68

7331 Weppersdorf

Kurs und Prüfung

 

Samstag,
06.09.2025

Kurs:
Beginn 9:00 Uhr

im Anschluss Prüfung: 15:00 Uhr

GH Wehofer
Deutsch Tschantschendorf 19

7544 Dt. Tschantschendorf

Kurs und Prüfung

Samstag,
11.10.2025

Kurs:
Beginn 9:00 Uhr

im Anschluss Prüfung: 15:00 Uhr

GH Gregorits
Ödenburger Str. 8

7013 Klingenbach

Prüfung

Freitag,
07.11.2025

Prüfung: 9:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Oberwart
Hauptplatz 1

7400 Oberwart

 Antrag zur Zulassung zur Prüfung

Der Antrag auf die Zulassung zur Prüfung über die fischereiliche Eignung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei einer Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen – auf dem Postweg oder per E-Mail: 

Download Formulare

BH Neusiedl am See: Antrag auf Zulassung zur Prüfung - ND
BH Eisenstadt-Umgebung: Antrag auf Zulassung zur Prüfung - EU
BH Mattersburg: Antrag auf Zulassung zur Prüfung - MA
BH Oberpullendorf: Antrag auf Zulassung zur Prüfung - OP
BH Oberwart: Antrag auf Zulassung zur Prüfung - OW
BH Güssing: Antrag auf Zulassung zur Prüfung - GÜ
BH Jennersdorf: Antrag auf Zulassung zur Prüfung - JE
Magistrat Eisenstadt: Antrag auf Zulassung zur Prüfung - EIS

Dem Antrag ist eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises anzuschließen. 
Anträge von Prüfungswerberinnen und Prüfungswerbern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person zu enthalten.
Die Personen werden bezüglich Ihrer Zulassung zur Prüfung informiert.

Spätestens sieben Tage vor der Prüfung werden die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten vom Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4 über den Ort, die genaue Zeit und sonstige näheren Umstände der Prüfung informiert. 
Die Prüfung findet im Format eines schriftlichen Multiple Choise-Tests statt.
Die Prüfungsgebühr über die fischereiliche Eignung beträgt 50 Euro. 

Vorbereitungskurs 
Die Anmeldung zum Vorbereitungskurs für die Prüfung über die fischereiliche Eignung hat beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 4, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu erfolgen.
Das ausgefüllte Anmeldeformular ist auf dem Postweg oder per E-Mail: post.a4(at)bgld.gv.at zu übermitteln.

Die Kursgebühr für den Vorbereitungskurs beträgt 50 Euro (inkl. Kursunterlagen). 
Die Teilnahme am Kurs ist nicht verpflichtend. 

Sollte die Prüfung ohne vorige Kursteilnahme abgelegt werden, können die Kursunterlagen für einen Unkostenbeitrag von 20 Euro gesondert erworben werden. (Informationen dazu:
E-Mail: post.a4-service-jagd-fischerei(at)bgld.gv.at)

Download:
Anmeldeformular zum Vorbereitungskurs