Fundtiere im Burgenland
Vermissen Sie Ihr Haustier?
Diese Webseite soll Ihnen schnell und unkompliziert helfen, Ihr entlaufenes Haustier wiederzufinden.
Die Veterinärdirektion des Landes Burgenland veröffentlicht auf dieser Webseite alle im Burgenland aufgefundenen Tiere.
Sie haben ein Tier gefunden?
Bitte melden Sie sich bei der zuständigen Gemeinde, die in erster Instanz zuständig ist.
Falls ein Besitzer des Fundtieres nicht ermittelt werden kann, so wird die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, konkret der Amtstierarzt oder die Amtstierärztin, die tierschutzkonforme Unterbringung des Fundtieres veranlassen.
Hier sehen Sie, welche Tiere gefunden wurden:
§ 24a des Österreichischen Tierschutzgesetzes sieht vor, dass jeder Halter und jede Halterin von Hunden verpflichtet ist, sein Tier mittels eines elektronisch ablesbaren Microchips von einem Tierarzt oder einer Tierärztin kennzeichnen zu lassen.
Welpen sind spätestens ab einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels elektronisch ablesbaren Microchips zu kennzeichnen. Der Tierhalter bzw. die Tierhalterin hat seinen bzw. ihren Hund binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme – jedenfalls aber vor einer Weitergabe – in der Heimtierdatenbank zu melden. Des Weiteren besteht eine Meldepflicht bei der Gemeinde nach dem Hundeabgabegesetz.
Man sollte immer bedenken, dass Katzen mit Freigang einen großen Radius haben und sich gegebenenfalls zusätzliches Futter „ergattern“ möchten. Bei Freigängerkatzen ist davon auszugehen, dass sie einen Besitzer oder eine Besitzerin haben. Bedenken Sie, dass das Füttern des Tieres dieses zum Bleiben bewegt und ein späteres Unterlassen der Fütterung schwierig sein wird.
Streunerkatzen sind scheue, wildlebende Katzen, die nicht an das Zusammenleben als Haustier mit dem Menschen gewohnt sind. Die Katzen vermehren sich gänzlich unkontrolliert: Katzen können sich pro Jahr zwei bis dreimal fortpflanzen und haben durchschnittlich vier bis sechs Junge pro Wurf, die Population wächst sehr rasch an. Streunerkatzen haben keine Tierhalter*innen. Die Tiere müssen nach der Kastration wieder an ihren angestammten Platz gebracht werden, eine Übernahme durch Privatpersonen oder Unterbringung in einem Tierheim stellt für diese scheuen Katzen keine tiergerechte Lösung dar, da sie an das Leben in freier Natur gewöhnt sind.
Daher ist es sehr wichtig auf präventive Maßnahmen zu setzen und die Fortpflanzung zu minimieren. Die Kastration der streunenden Tiere ist die einzige Möglichkeit um die stetige Vermehrung der Tiere zu verhindern.
Daher fördert das Land Burgenland in Kooperation mit teilnehmenden Gemeinden und TierärztInnen die Kastration von Streunerkatzen. Nähere Informationen zur Abwicklung finden Sie unter www.burgenland.at/themen/veterinaerwesen/tierschutz/streunerkatzen-kastrationsaktion/
Seit 2023 werden ausnahmslos alle Streunerkatzen, die im Rahmen der burgenländischen Streunerkatzenkastrationsaktion kastriert werden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und als Streunerkatze auf das Land Burgenland registriert.