Alleinerziehenden Förderung
Förderziele und Fördergegenstand
Die Alleinerziehenden Förderung ist eine Förderung des Landes für alleinerziehende Menschen, sogenannte „Ein-Eltern-Familien“, welche nachweislich besonders von Armut bedroht sind. Die Arbeitswelt nimmt wenig Rücksicht auf die familiäre Situation der Alleinerziehenden, auf geschlossene Kinderbetreuungseinrichtungen, kranke Kinder oder Ferienregelungen. Um bei besonderen Belastungen hinsichtlich Zeit- und Geldressourcen zu unterstützen hat das Land Burgenland die Förderung von Alleinerziehenden im Burgenland ins Leben gerufen.
Förderempfänger*innen
Alleinerziehende, die für Betreuung und Erziehung eines Kindes bzw. mehrerer Kinder größtenteils verantwortlich sind, den Lebensunterhalt für sich und das Kind bzw. die Kinder überwiegend alleine bestreiten müssen und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der Fördernehmer*in und des bzw. der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes bzw. Kinder im Burgenland
- Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind bzw. die Kinder sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen Personen
- keine Überschreitung des Netto-Einkommens in Bezug auf die Einkommensgrenzen:
1 Erwachsener + 1 Kind | 1.770 Euro Netto-Einkommen |
1 Erwachsener + 2 Kinder | 2.290 Euro Netto-Einkommen |
1 Erwachsener + 3 Kinder | 2.810 Euro Netto-Einkommen |
1 Erwachsener + 4 Kinder | 3.330 Euro Netto-Einkommen |
1 Erwachsener + 5 Kinder | 3.840 Euro Netto-Einkommen |
Für jedes weitere Kind sind 350 Euro hinzuzurechnen.
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das monatliche Netto-Einkommen der*des Förderwerberin*Förderwerbers.
Zum Einkommen zählen ebenfalls Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialunterstützung (vormals Mindestsicherung), Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Teilzeitbeihilfen, Pflegegeld für Pflegekinder, Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen, Grundversorgungsleistungen sowie Unterhaltszahlungen.
Erwachsene Personen, für welche Familienbeihilfe bezogen wird, sind bei der Einkommensberechnung nicht zu berücksichtigen. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zählen nicht zum Einkommen.
Hinweis: Sollten in einem Haushalt neben der antragstellenden Person noch weitere erwachsene Personen gemeldet sein, so kann die Alleinerziehendenförderung nur gewährt werden, wenn für die weiteren Personen Familienbeihilfe bezogen wird (z.B. Studierende).
Förderhöhe und Förderart
Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, ab. Sie beträgt pro Kind 200 Euro bis zum dritten Kind. Ab dem vierten Kind werden pauschal 750 Euro pro Haushalt ausbezahlt.
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.
Nachweise
Einkommensnachweise:
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundes-ministeriums für Finanzen entnommen.
Da folgende Daten im Transparenzportal nicht abgerufen werden können, ist es erforderlich, hierfür Nachweise zu übermitteln:
- Sozialunterstützung
- von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen
- Unterhaltszahlungen
- Waisenpension
- Grundversorgungsleistungen
Sonstige Nachweise:
- Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Antragstellung
Die Antragstellung kann ab 1. Jänner bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgen.
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Meidl Vanessa – DW: 2747, Baranyai Anna – DW: 2934
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at