Allgemeine Förderrichtlinie Hauptreferat Gesellschaft
Die „Allgemeine Richtlinie für Förderungen im Hauptreferat Gesellschaft“ (ARL-HG) dient der Qualitätssicherung der Förder- und Zuschussabwicklung des Landes Burgenlands im Bereich Gesellschaft als Träger von Privatrechten und erfüllt die Transparenzvorgaben bei der jeweiligen Gewährung. Es werden Grundsätze einer transparenten, wirksamen, zielgerichteten, effizienten und gerechten Fördergewährung festgelegt. Dies dient der Verbesserung der Qualität der Förderabwicklung und erhöht die Nachvollziehbarkeit. Des Weiteren soll sie Klarheit und Einheitlichkeit über die verschiedenen Förderbereiche hinweg schaffen. Diese Regelungen gelten für alle im Bereich Gesellschaft gewährten Zusagen, Zuschüsse und weitere finanzielle Förderungen des Landes Burgenland auf Grundlage der Zielsetzungen im Aufgabenbereich des Hauptreferats Gesellschaft der Abteilung 9 des Amtes der Burgenländischen Landesregierung. Diese Richtlinien können nur für jene Förderprogramme bzw. Förderschienen zur Anwendung kommen, die unter keine anderen landesrechtlichen Regelungen (Gesetz, Verordnung, spezifische Förderrichtlinien) über die Gewährung von Förderungen fallen.