Förderung für Eltern-Kind-Zentren
Im Rahmen des Familienpaketes 2012 werden Eltern-Kind-Zentren im Burgenland gefördert.
Unter Eltern-Kind-Zentren versteht man stationäre Einrichtungen, in denen Eltern durch abwechslungsreiche, familienergänzende Angebote im Familienalltag und in ihren Elternaufgaben unterstützt werden. Es sollen soziale Kontakte der Eltern untereinander und der Kinder mit Gleichaltrigen in Gruppen ermöglicht werden.
Die Angebote von Eltern-Kind-Zentren erfüllen einen allgemeinen Bildungsauftrag und sind für alle interessierten Eltern, Alleinerziehende und sonstige Bezugspersonen zugänglich.
Sie bieten den Eltern die Möglichkeit, Freizeitaktivitäten in Anspruch zu nehmen und bieten Informations- und Kontaktmöglichkeiten für Eltern, sowie für werdende Eltern. Sie bieten eine soziale Infrastruktur, um mit Anforderungen und Belastungen des Alltags umgehen zu können. Sie sind Orte, an denen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Eltern, Familien und werdenden Eltern stattfindet und die soziale Kompetenz gefördert wird.
Eckpunkte der Förderrichtlinien
Zielgruppe der Eltern-Kind-Zentren sind alle interessierten Eltern, Alleinerziehende und sonstige Bezugspersonen von Kindern.
Zur Antragstellung berechtigt sind juristische Personen, die einem gemeinnützigen Zweck dienen und ihren Sitz im Burgenland haben.
In den gegenständlichen Förderrichtlinien sind im Wesentlichen folgende Förderungsvoraussetzungen vorgesehen:
1. Räumliche Voraussetzungen:
Die Räumlichkeiten der Eltern-Kind-Zentren müssen öffentlich zugänglich, barrierefrei, kindersicher gestaltet und ausreichend groß sein. Weiter müssen sie aus hygienischer und sicherheitstechnischer Sicht den baupolizeilichen Standards entsprechen.
Folgende Räumlichkeiten müssen zur Verfügung stehen:
a. mindestens ein Gruppenraum, der kindgerecht (z.B. Möbel) ausgestattet ist,
b. Kochgelegenheit (z.B. Herd, Wasserkocher)
c. Garderobe bzw. Raum zum Abstellen der Kinderwagen und zum Umziehen,
d. Entsprechende sanitäre Anlagen, die den hygienischen Standards entsprechen und kindgerecht nutzbar sind
2. Personelle Voraussetzungen
Die Förderungswerberin oder der Förderungswerber verfügt über zumindest eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, der/die die Hauptverantwortung für die Verwaltung und Organisation des Eltern-Kind-Zentrums übernimmt, mit anderen relevanten Sozialeinrichtungen kooperiert und dafür sorgt, dass für die jeweilige Zielgruppe ein entsprechendes Programm angeboten wird. In sämtlichen Gruppen sind geschulte Fachkräfte mit einschlägiger Qualifikation heranzuziehen, was die für das Eltern-Kind-Zentrum hauptverantwortlichen Person nachzuweisen hat.
- Die Förderwerberin oder der Förderwerber hat für den Betrieb des Eltern-Kind-Zentrums das Vorliegen eines Bedarfs glaubhaft zu machen.
- Für die Gewährung der Förderung muss ein Ganzjahresprogramm, das auf die Bedürfnisse und Wünsche der Zielgruppe des Eltern-Kind-Zentrums eingeht, mit gewissen Mindestinhalten angeboten werden. Eltern-Kind-Zentren haben flexibel die Öffnungszeiten auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abzustimmen. In Summe sind zumindest 120 Stunden jährlicher Öffnungszeiten anzubieten.
- Die Förderungshöhe beträgt jährlich 2.000,- Euro. Die Antragstellung erfolgt schriftlich unter Vorlage aller Unterlagen und Nachweise, die zur Beurteilung der Förderwürdigkeit erforderlich sind.
Höhe der Förderung: 2.000 Euro
Antragstellung: jährlich
Weitere nähere Einzelheiten sind dem Formular zu entnehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen Förderansuchen nur im ORIGINAL und somit nur auf dem Postweg oder auf persönlichem Wege, nicht jedoch per E-Mail oder Fax, eingebracht werden können!