Familienauto
Förderziel und Fördergegenstand
Die Förderung für ein Familienauto ist eine Förderung des Landes für einkommensschwächere Familien mit Kindern. Die Förderung soll die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der Familie stärken und den Familien eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Personen, die Sorgepflichten für unversorgte Kinder zu tragen haben, werden bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert, indem beim Ankauf eines Familienautos eine Förderung gewährt wird.
Förderempfänger*innen
Familien mit mindestens vier Kindern
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der*des Sorgepflichtigen und der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder im Burgenland
- mindestens vier Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres im gemeinsamen Haushalt lebend
- Zulassungsbesitzer*in eines Familienautos (ein auf mindestens sechs Sitzplätze zugelassener Personenkraftwagen (Neu-, Gebraucht- oder Leasingfahrzeug), welcher auf den*die Förderwerber*in im Burgenland zugelassen ist, nicht gewerblich genutzt wird und ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind)
- Anspruch auf Familienbeihilfe für die Kinder im gemeinsamen Haushalt
- keine Überschreitung des Netto-Haushaltseinkommens in Bezug auf die Einkommensgrenzen
Förderhöhe und Förderart
Einkommensgrenzen (netto):
1 Erwachsener + 4 Kinder | 2.340 |
1 Erwachsener + 5 Kinder | 2.700 |
2 Erwachsener + 4 Kind | 2.780 |
2 Erwachsener + 5 Kind | 3.140 |
Für jeden weiteren Erwachsenen sind 600 EUR, für jedes weitere Kind 350 EUR hinzuzurechnen.
Die Förderhöhe beträgt 1.500 Euro.
Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Zuwendung des Landes Burgenland.
Nachweise
Einkommensnachweise:
- bei unselbständig Erwerbstätigen
- Lohnsteuerbescheinigung oder Jahreslohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr (inklusive Erklärung über allfällige Einkommen im Ausland)
- Monatslohnzettel der letzten drei Monate
- bei selbständig Erwerbstätigen:
- Einkommenssteuerbescheid für das letzte veranlagte Kalenderjahr
- letzter gültiger Einheitswertbescheid bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirt*innen
- Nachweise sonstiger Bezüge, die als Einkommen gelten, insbesondere:
- Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialunterstützung (vormals Mindestsicherung), Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Teilzeitbeihilfen, Pflegegeld für Pflegekinder, gerichtlich oder vertraglich festgesetzte, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen, Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen, Grundversorgungsleistungen
- Versicherungsdatenauszug mitversicherter, im Haushalt lebender Familienangehöriger, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist.
Sonstige Nachweise:
- aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe
- Kopie der Zulassungsbescheinigung des Familienautos
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Antragstellung
Die Antragstellung kann binnen sechs Monaten ab Zulassung des Fahrzeuges erfolgen.
Möglichkeiten der Antragstellung: E-Mail oder postalisch
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Lea Gallos – DW: 3099, Vanessa Meidl – DW: 2747, Anna Baranyai – DW: 2934
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at