Kinderbetreuungsförderung
Die Kinderbetreuungsförderung wird Eltern/Erziehungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder mit Hauptwohnsitz im Burgenland gewährt, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des Bgld. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes besuchen.
Für den Antrag und die Abwicklung der Kinderbetreuungsförderung ist die Abteilung 7 - Bildung, Kultur und Gesellschaft zuständig.