Mittagessensförderung

Förderziel und Fördergegenstand

Die Mittagessensförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Obsorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Primar- und Mittelschulen sowie Allgemeinen Sonderschulen gefördert.

Förderempfänger*innen

Kinder, die eine Kinderbildungs- bzw. -betreuungseinrichtung, eine Primar- oder Mittelschule oder eine Allgemeine Sonderschule besuchen und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der*des Obsorgepflichtigen und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes im Burgenland
  • Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind, für welches die Förderung beantragt wird
  • Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, Primarschule, Mittelschule oder Allgemeinen Sonderschule im Burgenland
  • nachweisliche Anmeldung und Einnahme des Mittagessens in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, der Primarschule, der Mittelschule oder der Allgemeinen Sonderschule
  • keine Überschreitung des Netto-Haushaltseinkommens in Bezug auf das Stufensystem der Einkommensgrenzen

Förderhöhe und Förderart

System der Einkommensgrenzen (netto):

 Stufe 1Stufe 2Stufe 3
1 Erwachsener + 1 Kind1.7701.9502.130
1 Erwachsener + 2 Kinder2.2902.5202.750
1 Erwachsener + 3 Kinder2.8103.0903.370
1 Erwachsener + 4 Kinder3.3303.6603.990
1 Erwachsener + 5 Kinder3.8404.2304.610
    
2 Erwachsener + 1 Kind2.4002.6402.880
2 Erwachsener + 2 Kinder2.9203.2103.500
2 Erwachsener + 3 Kinder3.4303.7804.120
2 Erwachsener + 4 Kinder3.9504.3504.740
2 Erwachsener + 5 Kinder4.4704.9205.370

Für jeden weiteren Erwachsenen sind 600 EUR, für jedes weitere Kind 350 EUR hinzuzurechnen.

 

Höchstmögliche Förderung pro Mittagessen je Einkommensstufe:

 
 KinderkrippeKindergartenVolksschuleMittelschule
Stufe 1 (75%)3,38 Euro3,53 Euro3,90 Euro4,20 Euro
Stufe 2 (50%)2,25 Euro2,35 Euro2,60 Euro2,80 Euro
Stufe 3 (25%)1,13 Euro1,18 Euro1,30 Euro1,40 Euro

Es handelt sich um einen regelmäßigen Zuschuss des Landes Burgenland. Die Förderung wird längstens auf die Dauer eines Kindergarten- bzw. Schuljahres zugesichert und im Zuge der Essensabrechnung durch die Gemeinde in Abzug gebracht wird. 

Nachweise

Einkommensnachweise:
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn Sie folgende Einkommen beziehen:

  • Unterhaltszahlungen
  • Witwen*Witwerpension
  • Waisenpension
  • Von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen

Sonstige Nachweise:

  • Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Ein Antrag kann ab dem ersten Schultag eines Schuljahres bis spätestens 31. August des laufenden Schuljahres und längstens auf die Dauer dieses Kindergarten- bzw. Schuljahres gestellt werden.

Achtung: Die Förderung wird erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich!

Möglichkeiten der Antragstellung: Online

Online-Formular   Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Lea Gallos - DW: 3099, Anna Baranyai – DW: 2934, Vanessa Meidl - DW: 2747
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at