Mittagessensförderung
Förderziel und Fördergegenstand
Die Mittagessensförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Obsorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Primar- und Mittelschulen sowie Allgemeinen Sonderschulen gefördert.
Förderempfänger*innen
Kinder, die eine Kinderbildungs- bzw. -betreuungseinrichtung, eine Primar- oder Mittelschule oder eine Allgemeine Sonderschule besuchen und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der*des Obsorgepflichtigen und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes im Burgenland
- Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind, für welches die Förderung beantragt wird
- Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, Primarschule, Mittelschule oder Allgemeinen Sonderschule im Burgenland
- nachweisliche Anmeldung und Einnahme des Mittagessens in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, der Primarschule, der Mittelschule oder der Allgemeinen Sonderschule
- keine Überschreitung des Netto-Haushaltseinkommens in Bezug auf das Stufensystem der Einkommensgrenzen
Förderhöhe und Förderart
System der Einkommensgrenzen (netto):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
---|---|---|---|
1 Erwachsener + 1 Kind | 1.770 | 1.950 | 2.130 |
1 Erwachsener + 2 Kinder | 2.290 | 2.520 | 2.750 |
1 Erwachsener + 3 Kinder | 2.810 | 3.090 | 3.370 |
1 Erwachsener + 4 Kinder | 3.330 | 3.660 | 3.990 |
1 Erwachsener + 5 Kinder | 3.840 | 4.230 | 4.610 |
2 Erwachsener + 1 Kind | 2.400 | 2.640 | 2.880 |
2 Erwachsener + 2 Kinder | 2.920 | 3.210 | 3.500 |
2 Erwachsener + 3 Kinder | 3.430 | 3.780 | 4.120 |
2 Erwachsener + 4 Kinder | 3.950 | 4.350 | 4.740 |
2 Erwachsener + 5 Kinder | 4.470 | 4.920 | 5.370 |
Für jeden weiteren Erwachsenen sind 600 EUR, für jedes weitere Kind 350 EUR hinzuzurechnen.
Höchstmögliche Förderung pro Mittagessen je Einkommensstufe:
Kinderkrippe | Kindergarten | Volksschule | Mittelschule | |
---|---|---|---|---|
Stufe 1 (75%) | 3,38 Euro | 3,53 Euro | 3,90 Euro | 4,20 Euro |
Stufe 2 (50%) | 2,25 Euro | 2,35 Euro | 2,60 Euro | 2,80 Euro |
Stufe 3 (25%) | 1,13 Euro | 1,18 Euro | 1,30 Euro | 1,40 Euro |
Es handelt sich um einen regelmäßigen Zuschuss des Landes Burgenland. Die Förderung wird längstens auf die Dauer eines Kindergarten- bzw. Schuljahres zugesichert und im Zuge der Essensabrechnung durch die Gemeinde in Abzug gebracht wird.
Nachweise
Einkommensnachweise:
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn Sie folgende Einkommen beziehen:
- Unterhaltszahlungen
- Witwen*Witwerpension
- Waisenpension
- Von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen
Sonstige Nachweise:
- Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Antragstellung
Ein Antrag kann ab dem ersten Schultag eines Schuljahres bis spätestens 31. August des laufenden Schuljahres und längstens auf die Dauer dieses Kindergarten- bzw. Schuljahres gestellt werden.
Achtung: Die Förderung wird erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich!
Möglichkeiten der Antragstellung: Online
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Lea Gallos - DW: 3099, Anna Baranyai – DW: 2934, Vanessa Meidl - DW: 2747
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at