Kinderbonus
Förderziel und Fördergegenstand
Der Kinderbonus ist eine Förderung des Landes für einkommensschwächere Familien mit Kindern. Die Förderung soll die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der Familie stärken und den Familien eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Personen, die Sorgepflichten für unversorgte Kinder zu tragen haben, werden bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert, indem ein Kinderbonus als monatliche finanzielle Zuwendung für die Dauer von bis zu zwölf Monaten gewährt wird.
Förderempfänger*innen
Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
Fördervoraussetzungen
- Kind vor Vollendung des dritten Lebensjahres
- Hauptwohnsitz der*des Sorgepflichtigen und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes im Burgenland
- Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind, für welches die Förderung beantragt wird
- keine Überschreitung des Netto-Haushaltseinkommens in Bezug auf das Stufensystem der Einkommensgrenzen
Förderhöhe und Förderart
Stufensystem der Einkommensgrenzen (netto):
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
1 Erwachsener + 1 Kind | 1.250 | 1.480 | 1.720 |
1 Erwachsener + 2 Kinder | 1.610 | 1.910 | 2.220 |
1 Erwachsener + 3 Kinder | 1.980 | 2.350 | 2.720 |
1 Erwachsener + 4 Kinder | 2.340 | 2.780 | 3.220 |
1 Erwachsener + 5 Kinder | 2.700 | 3.210 | 3.720 |
2 Erwachsener + 1 Kind | 1.690 | 2.000 | 2.320 |
2 Erwachsener + 2 Kinder | 2.050 | 2.440 | 2.820 |
2 Erwachsener + 3 Kinder | 2.420 | 2.870 | 3.320 |
2 Erwachsener + 4 Kinder | 2.780 | 3.300 | 3.820 |
2 Erwachsener + 5 Kinder | 3.140 | 3.730 | 4.320 |
Für jeden weiteren Erwachsenen sind 600 EUR, für jedes weitere Kind 350 EUR hinzuzurechnen.
Höhe der Förderung je Einkommensstufe (Netto):
| Förderhöhe |
Stufe 1 | monatlich 190 Euro |
Stufe 2 | monatlich 160 Euro |
Stufe 3 | monatlich 140 Euro |
Es handelt sich um eine monatliche finanzielle Zuwendung des Landes Burgenland auf die Dauer von höchstens zwölf Monaten.
Nachweise
Einkommensnachweise:
- bei unselbständig Erwerbstätigen
- Lohnsteuerbescheinigung oder Jahreslohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr (inklusive Erklärung über allfällige Einkommen im Ausland)
- Monatslohnzettel der letzten drei Monate
- bei selbständig Erwerbstätigen:
- Einkommenssteuerbescheid für das letzte veranlagte Kalenderjahr
- letzter gültiger Einheitswertbescheid bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirt*innen
- Nachweise sonstiger Bezüge, die als Einkommen gelten, insbesondere:
- Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialunterstützung (vormals Mindestsicherung), Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Teilzeitbeihilfen, Pflegegeld für Pflegekinder, gerichtlich oder vertraglich festgesetzte, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen, Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen, Grundversorgungsleistungen
- Versicherungsdatenauszug mitversicherter, im Haushalt lebender Familienangehöriger, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist.
Sonstige Nachweise:
- aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Antragstellung
Die Antragstellung kann ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats erfolgen.
Möglichkeiten der Antragstellung: E-Mail oder postalisch
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Lea Gallos – DW: 3099, Vanessa Meidl – DW: 2747, Anna Baranyai – DW: 2934
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at