Mehrlingsgeburten

Förderziel und Fördergegenstand

Die Förderung für Mehrlingsgeburten ist eine Förderung des Landes für Familien mit Mehrlingsgeburten. Die Förderung soll die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber der Familie stärken und den Familien eine angemessene Lebensführung ermöglichen. Personen, die Sorgepflichten für unversorgte Kinder zu tragen haben, werden bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert, indem aufgrund des mit Mehrlingsgeburten verbundenen Mehraufwandes vom Land Burgenland eine Förderung gewährt wird.

Förderempfänger*innen

Burgenländische Familien mit Mehrlingen

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der*des Sorgepflichtigen und der im gemeinsamen Haushalt lebenden Mehrlinge im Burgenland
  • Anspruch auf Familienbeihilfe für die Kinder im gemeinsamen Haushalt

Förderhöhe und Förderart
Die Förderhöhe beträgt 700 Euro bei einer Zwillingsgeburt.

Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um je 300 Euro.

Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Zuwendung des Landes Burgenland.

Nachweise

  • aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung
Die Antragstellung kann ab Geburt bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres der Mehrlinge erfolgen. Fällt der Tag der Vollendung des zweiten Lebensjahres der Mehrlinge auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag so gilt der nächste Werktag als letzter Tag der Frist.

Möglichkeiten der Antragstellung: E-Mail oder postalisch

Antrag

Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Lea Gallos – DW: 3099, Vanessa Meidl – DW: 2747, Anna Baranyai – DW: 2934
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at