Frauenrelevante Projekte

Förderziele und Fördergegenstand

Die Förderung des Landes für frauen- und gleichstellungspolitische Angelegenheiten soll die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Frauen vorantreiben und die Umsetzung der Gleichstellungsstrategie des Landes Burgenland unterstützen. Gegenstand und Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Vorhaben zur nachhaltigen Verbesserung der Bedingungen für Mädchen und Frauen, insbesondere unter den Aspekten Chancengleichheit, wirtschaftliche Unabhängigkeit und eigenständige Existenzsicherung von Frauen, Ausgleich bestehender Belastungen, Aufbrechen von Rollenstereotypen, Bewusstseinsbildung, Verhinderung von Gewalt im sozialen Umfeld sowie ausgewogene Vertretung von Frauen in Entscheidungsgremien und sonstiger frauen- und gleichstellungsrelevanter Projekte und Maßnahmen.

Förderempfänger*innen

  • juristische Personen

  • Sitz der antragstellenden natürlichen oder juristischen Person im Burgenland, das zu fördernde Vorhaben findet im Burgenland statt oder das zu fördernde Vorhaben leistet einen besonderen frauen- oder gleichstellungspolitischen Beitrag zum Land Burgenland oder liegt im Interesse des Landes Burgenland
  • Beitrag zur Erreichung der Ziele für die Bereiche Frauenförderung und Gleichbehandlung
  • keine Verwirklichung anderer, wie z.B. kommerzieller oder wirtschaftlicher Ziele
  • Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit dem geförderten Vorhaben in Zusammenhang stehen.
  • Die Umsatzsteuer ist nicht förderbar, wenn der Fördernehmer*die Fördernehmerin hinsichtlich des Vorhabens vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Antragstellung:

  • ausführliche Beschreibung des zu fördernden Vorhabens unter Angabe dessen Beginn und Dauer sowie Darlegung, für welche Tätigkeiten innerhalb des Vorhabens die Fördermittel verwendet werden sollen
  • Finanzierungsplan, welcher jedenfalls eine Gegenüberstellung der Eigenmittel, der voraussichtlichen Erträge sowie der Drittfinanzierungen bzw. des Sponsorings (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), enthält
  • Förderanträge an bzw. Förderzusagen von anderen Stellen des Landes Burgenland oder anderer Gebietskörperschaften und Rechtsträger zum gegenständlichen Vorhaben
  • Aufstellung der in den letzten drei Jahren vor Einreichung des Vorhabens erhaltenen Förderungen durch das Land Burgenland sowie Informationen über die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage der Förderabrechnungen

Verwendungsnachweis:

  • Nachweis der Realisierung des Vorhabens und die widmungsgemäße Verwendung der Förderung bis zu dem im Förderungsvertrag festgesetzten Zeitpunkt
  • detaillierte Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben für das geförderte Vorhaben oder ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers
  • Aufbewahrung sämtlicher das geförderte Vorhaben betreffende Unterlagen - unbeschadet sonstiger rechtlicher Regelungen, die eine längere Aufbewahrung vorsehen - entsprechend Förderungsvertrag

Alle erforderlichen Nachweise sind digital vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Die Antragstellung kann jederzeit vor Beginn des zu fördernden Vorhabens erfolgen.

Möglichkeiten der Antragstellung: Online

Online-Antrag

Richtlinie 

Kontakt

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Frauen, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
E-Mail: post.a9-frauen(at)bgld.gv.at