Badegewässerliste
Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen. Dazu gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter der E-Mailadresse badegewaesser(at)bmg.gv.at ein spezielles Postfach, an das Sie alle diesbezüglichen Anliegen, Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden richten können.
Seit 1997 führt das Burgenland die mikrobiologisch-hygienischen Untersuchungen in Umsetzung der Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer und der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung durch. Die Richtlinien wurden in Österreich durch das Bäderhygienegesetz, BHygG BGBl. I Nr. 254/1976 idF. BGBl. I Nr. 64/2009 und der Badegewässerverordnung, BGewV, BGBl. II Nr. 349/2009, umgesetzt.
Nähere Informationen zu oben angeführten Richtlinien finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter folgendem Link: http://www.bmg.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0696&doc=CMS1279701394005
Die im Burgenland zu beprobenden Badegewässer/Badestellen wurden zuletzt mit Verordnung des Landeshauptmannes, VO 10. Mai 2010, LGBl. Nr. 32, festgelegt. Im Burgenland werden 14 Badegewässer mit insgesamt 20 Badestellen untersucht. Die Untersuchungen werden in der Zeit vom 1. Juni bis 30. August durchgeführt.