Burgenländisches Medizin-Stipendium (BMS) ab 1. Juli

Aktuellen Daten der Österreichischen Gesundheitskasse zufolge gehen in den nächsten Jahren 60% der Ärzt*innen für Allgemeinmedizin des Burgenlandes in Pension. Um dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken und eine Ansiedelung von Allgemeinmediziner*innen aber auch von Fachärzt*innen im Burgenland zu fördern, vergibt das Land Burgenland bis zu 50 Stipendien pro Studienjahr an junge Menschen, die Medizin studieren möchten. 

Das Burgenländische Medizin-Stipendium (BMS) ist eine regelmäßige (monatliche) finanzielle Förderung von Studierenden der Humanmedizin, die ihnen das zielstrebige Absolvieren ihres Studiums erleichtern soll.

Zielgruppe sind 

  • Studierende der Humanmedizin 
  • an einer staatlich anerkannten europäischen Universität (sowohl öffentliche als auch Privatuniversitäten)
  • mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland 
  • nicht nur Studienanfänger*innen im WS 2024/25, sondern auch „Quereinsteiger*innen“, d.h. bereits im Studium Fortgeschrittene (Ausnahme: Stipendiat*innen an der DPU)

Die Förderung umfasst 

  • eine monatliche Unterstützung (12 Mal jährlich)
  • in Höhe von 1.000 Euro 
  • für die Zeit der Mindeststudiendauer (12 Semester) + insgesamt 2 Toleranzsemester 

Fördervoraussetzungen:

  • Zulassung zum Studium der Humanmedizin an einer staatlich anerkannten europäischen Universität
  • Regelmäßige Erbringung eines Nachweises über den aktuellen Studienerfolg.
  • Förderungswürdig ist, wer sich dazu verpflichtet,
    • das klinisch-praktische Jahr im Burgenland zu absolvieren, 
    • innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Studiums die Facharztausbildung oder Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin im Burgenland zu absolvieren,
    • nach Beendigung der Facharztausbildung 5 Jahre als ausgebildete Fachärztin bzw. ausgebildeter Facharzt oder Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner in der Gesundheitsversorgung (Fondskrankenanstalten, öffentlicher Gesundheitsdienst oder niedergelassene Ärztin/niedergelassener Arzt mit Kassenvertrag) zu praktizieren.im Bundesland Burgenland in Vollzeitbeschäftigung

Auswahlmodus: 

Ein Auswahlgremium nimmt nach Vorab-Prüfung auf Vollständigkeit anhand der eingereichten Unterlagen eine Reihung der Antragsteller*innen vor und entscheidet über die Stipendienvergabe.

Auswahlkriterien

  • Vorstellungen über zukünftige ärztliche Tätigkeit (darzustellen im Motivationsschreiben)
  • Nachgewiesenes soziales Engagement oder ehrenamtliche Tätigkeit der Antragstellerin/ des Antragstellers
  • guter Schulerfolg bzw. bisheriger Studienerfolg bei „Quereinsteiger*innen“
  • soziales und/oder finanzielles Umfeld

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Nachweis über besonderes Engagement im sozialen und/oder medizinischen Bereich (Empfehlungsschreiben oder Bestätigung) und/oder über ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Kopie des Reisepasses
  • Reifeprüfungszeugnis falls vorhanden
  • Jahreszeugnisse der letzten vier Schulstufen (Oberstufe)
  • Einkommensnachweise (der Eltern oder eigene sofern schon selbsterhaltungsfähig). 
    • Unselbstständige Arbeitnehmer*innen: Jahreslohnzettel oder Arbeitnehmer*innenveranlagung
    • Selbstständige und Freiberufler*innen: Jahresabschluss (Bilanz, G+V), Einkommenssteuerbescheid

Die Antragstellung für das Studienjahr 2024/35 ist ab 1. Juli 2024 möglich.

Die Unterlagen sowie das ausgefüllte Antragsformular sind bis spätestens 19. August 2024 per E-Mail an post.a10-gesundheitsrecht(at)bgld.gv.at zu senden.

HINWEISE:

Rückzahlungsverpflichtung: 

Wird das Studium vorzeitig abgebrochen, kein Studienerfolg nachgewiesen, und die weiteren Fördervoraussetzungen nicht erfüllt, ist die bis dahin ausbezahlte Förderung in voller Höhe zurückzuzahlen. Ratenvereinbarung ist möglich. Ein Erlass der Rückzahlungsverpflichtung oder ein Nachlass kann in besonderen Härtefällen (z.B. schwere Erkrankung) erfolgen.

Bei Verlängerung/ Unterbrechung des Studiums:

  • Für den Fall, dass ein/e Studierende aufgrund schlechten Studienerfolgs länger als die vorgesehene Mindeststudiendauer + Toleranzsemester benötigt, kann in begründeten Fällen (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft etc.) die Förderung um maximal ein weiteres Studienjahr verlängert werden.
  • Im Falle einer Unterbrechung des Studiums, für das aber eine Fortsetzung geplant ist (z.B. Auslandaufenthalt, Schwangerschaft etc.), kann vereinbart werden, dass die Auszahlung des Stipendiums mit Weiterführung des Studiums wieder aufgenommen wird.