Förderung von gewidmeten Studienplätzen
Studienwerber:innen der Humanmedizin haben die Möglichkeit, einen gewidmeten Studienplatz für Aufgaben im öffentlichen Interesse zu erhalten. Für das Land Burgenland werden derzeit insgesamt 2 gewidmete Studienplätze pro Jahr von der Medizinischen Universität Wien vergeben. Jene Studierenden, die von der Medizinische Universität Wien einen gewidmeten Studienplatz erhalten, werden vom Land Burgenland monatlich mit einem Betrag von € 1.000,-- gefördert. Hierdurch soll Studierenden der Humanmedizin das zielstrebige Absolvieren ihres Studiums erleichtert werden.
Um für die Erlangung dieser Förderung in Frage zu kommen, ist der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land Burgenland Voraussetzung. Studienwerber:innen, welche einen gewidmeten Studienplatz erhalten, verpflichten sich im Rahmen der Vereinbarung gegenüber dem Land Burgenland, die Aufgaben im öffentlichen Interesse oder als Arzt/Ärztin in einer Mangelfachrichtung auch tatsächlich zu erbringen.
Bewerber:innen für einen gewidmeten Studienplatz, müssen sich wie alle Studienwerber:innen fristgerecht an der gewünschten Universität zum Aufnahmeverfahren MedAT-H anmelden und am Aufnahmetest MedAT-H teilnehmen.
Gewidmete Studienplätze für Aufgaben im öffentlichen Interesse | MedAT
- Antragsformular
- Weitere Infos in Vorbereitung
Die Unterlagen sowie das ausgefüllte Antragsformular sind bis spätestens 20. Mai 2025 per E-Mail an post.a10-gesundheitsrecht(at)bgld.gv.at zu senden.
Zielgruppe sind
- Studierende der Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien (MedAT)
- mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland und
- Nicht förderwürdig sind Studierende, welche bereits eine Förderung nach den Richtlinien des Landes Burgenland über ein Burgenländisches Medizin-Stipendium (BMS) erhalten.
Die Förderung umfasst:
- eine monatliche Unterstützung (12 mal jährlich)
- in Höhe von 1.000 Euro
- für die Zeit der Mindeststudiendauer (12 Semester) + insgesamt 2 Toleranzsemester
Fördervoraussetzungen:
- Fristgerechte Internet-Anmeldung zum Aufnahmeverfahren MedAT-H an der Medizinischen Universität Wien
- Bezahlung der Kostenbeteiligung für die Teilnahme am MedAT-H
- Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Förderwerberin oder dem Förderwerber und dem Land Burgenland
- Teilnahme am MedAT-H Test und Erbringung einer Mindestleistung: Ergebnis, das über bzw. gleich dem Ergebnis (Gesamtwert) von 75% der angetretenen Studienwerber:innen liegt
- Förderungswürdig ist, wer sich dazu verpflichtet,
- das klinisch-praktische Jahr (KPJ) im Burgenland zu absolvieren,
- innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Studiums die Facharztausbildung oder Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin im Burgenland zu absolvieren,
- innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss dieser Ausbildung eine volle Beschäftigung als Ärztin/Arzt im öffentlichen Gesundheitsdienst zu beginnen, sowie diese ärztliche Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder als Fachärztin/Facharzt im öffentlichen Gesundheitdienst mindestens 60 Monate im Burgenland aufrecht zu erhalten.
Auswahlkriterien
- Die Auswahl hängt von dem erzielten Ergebnis des MedAT Aufnahmetests ab. Die Förderung gemäß § 4 werden nur jenen Förderwerberinnen oder Förderwerbern gewährt, die von der Medizinische Universität Wien einen gewidmeten Studienplatz erhalten.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Motivationsschreiben,
- lückenloser Lebenslauf (inkl. Angaben über Familienstand und Familie, relevante Praktika, etc.)
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Kopie des Reisepasses,
- Reifeprüfungszeugnis,
- Jahreszeugnisse der letzten vier Schulstufen (Oberstufe),
- Anmeldebestätigung für den MedAT-H
Die Antragstellung für das Studienjahr 2025/26 ist ab sofort möglich.
HINWEISE:
Rückzahlungsverpflichtung:
Wird das Studium vorzeitig abgebrochen, kein Studienerfolg nachgewiesen, und die weiteren Fördervoraussetzungen nicht erfüllt, ist die bis dahin ausbezahlte Förderung in voller Höhe zurückzuzahlen. Ratenvereinbarung ist möglich. Ein Erlass der Rückzahlungsverpflichtung oder ein Nachlass kann in besonderen Härtefällen (z.B. schwere Erkrankung) erfolgen.
Bei Verlängerung/ Unterbrechung des Studiums:
- Für den Fall, dass ein/e Studierende aufgrund schlechten Studienerfolgs länger als die vorgesehene Mindeststudiendauer + Toleranzsemester benötigt, kann in begründeten Fällen (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft etc.) die Förderung um maximal ein weiteres Studienjahr verlängert werden.
- Im Falle einer Unterbrechung des Studiums, für das aber eine Fortsetzung geplant ist (z.B. Auslandaufenthalt, Schwangerschaft etc.), kann vereinbart werden, dass die Auszahlung des Stipendiums mit Weiterführung des Studiums wieder aufgenommen wird.