Fundort und Funddatum:

Rasse:

Ungefähres Alter:

Geschlecht:

Eigenschaften:

Fundumstände:

Verwahrer:

Telefonnummer:

Email:

Adresse:

Öffnungszeiten:

Sollte sich der Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist von 31 Tagen ab der Kundmachung des Fundes melden, so wird ihm das Tierheim das Tier auf sein Verlangen während der Öffnungszeiten bzw. nach telefonischer Terminabsprache gegen Kostenersatz und Eigentumsnachweis ausfolgen. Innerhalb der genannten Frist können die Tiere daher nur unter diesem Vorbehalt an interessierte Personen zur vorläufigen Verwahrung weitergegeben werden. Erst ab dem 31 Tag nach der Kundmachung des Fundes kann das Eigentum am Tier auf Dritte übertragen werden.