Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Südslowakei

Schließung der kleinen Grenzübergänge - Errichtung von Seuchenteppichen

Da sich die MKS-Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei häufen und sowohl Menschen aber auch Gegenstände (Kleidung, Werkzeug, Kraftfahrzeuge etc.) das MKS-Virus übertragen können, werden in der Nacht auf Samstag, den 05. April, ab 0.00 Uhr, bis 20. Mai 2025, 24.00 Uhr, folgende Grenzübergänge gesperrt: 

  • Andau - Jánossomorja
  • Andau - Kapuvar (Zugang zur Brücke von Andau)
  • Baumgarten – Sopron
  • Deutsch Jahrndorf – Rajka
  • Deutschkreutz - Harka
  • Deutschkreutz – Nagycenk
  • Halbturn - Várbalog
  • Halbturn - Várbalog (Albertkazmerpuszta)
  • Klostermarienberg - Olmod
  • Loipersbach - Ágfalva
  • Lutzmannsburg - Zsira
  • Lutzmannsburg (Rebberg) – Zsira
  • Lutzmannsburg (Therme) - Zsira
  • Neckenmarkt - Harka
  • Nickelsdorf - Rajka
  • Nikitsch – Sopronkövesd
  • Nikitsch - Zsira
  • Ritzing (Helenenschacht) - Sopron (Brennbergbánya)
  • Schattendorf - Ágfalva
  • Sieggraben (Herrentisch) – Sopron (Görbehalomtelep)
  • Wallern - Kapuvár (Zugang zur Brücke von Wallern)

Der Grenzübertritt ist weiterhin über folgende Grenzübergänge möglich:

  • Kittsee – Jarovce (A6)
  • Nickelsdorf – Hegyeshalom 1 (A4)
  • Nickelsdorf –  Hegyeshalom 2
  • Pamhagen – Fertöd 
  • Klingenbach - Sopron
  • St. Margarethen – Sopronköhida
  • Deutschkreutz - Kopháza
  • Rattersdorf – Köszeg
  • sowie alle Grenzübergänge in den Bezirken Oberwart, Güssing und Jennersdorf

An den geöffneten Grenzübergängen in der weiteren Sperrzone (Bezirke Neusiedl, Eisenstadt-Umgebung, Oberpullendorf) werden derzeit seitens Seuchenteppiche eingerichtet, um eine Einschleppung der Maul- und Klauenseuche durch einreisende Kraftfahrzeuge zu verhindern. 

Seuchenteppiche sind befestigte Flächen, auf denen Desinfektionsmittel aufgetragen wird und über die alle Fahrzeuge, die die Grenzübergänge aus Ungarn und der Slowakei passieren.

Durch die Desinfektionsmaßnahmen kann es zu Verzögerungen bei der Einreise kommen. 

Für Fragen zu den Grenzschließungen steht unsere Hotline unter der Nummer 02682/66100-1301 zur Verfügung.


 

Aktuelle Lage

Merkblatt Allgemeine Information  Merkblatt für Tierärzte  Informationen für Jäger:innen

Merkblatt für Landwirte, Viehhändler, Schlachtpersonal, Bürgermeister etc

Verordnung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (MKS-BV)  Verbrauchergesundheit

MKS: Ansuchen Ausnahmegenehmigung  für die Verbringung von Lebendtieren empfänglicher Arten aus der erweiterten Sperrzone zum Zweck der weiteren Haltung oder Meldung zur Schlachtung 3 Werktage vor der geplanten Verbringung

Die Slowakei und Ungarn meldeten am 25. bzw. 26.3.2025 weitere Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS). Der neu bestätigte ungarische Fall liegt in der Gemeinde Levél, 10 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Lt. EU-Recht wird deshalb mit 26.3.2024 aufgrund des Ausbruchs in Levél auch in Österreich eine Überwachungszone eingerichtet, in der ergänzende Vorgaben verpflichtend einzuhalten sind. Aufgrund des grenznahen Ausbruches in Ungarn wurde die Überwachungszone rund um den ungarischen Betrieb auf Veranlassung des BMSGPK auch auf österreichisches Staatsgebiet ausgedehnt. Daher befinden sich auch 4 Gemeinden im Bezirk Neusiedl in der Überwachungszone: Deutsch Jahrndorf, Mönchhof, Nickelsdorf und Halbturn. Alle Klauentiere in den Betrieben der Überwachungszone wurden beprobt. Das Ergebnis: Laut AGES gibt es keine positiven Nachweise für Infektionen mit der Maul- und Klauenseuche.

Als risikominimierende Maßnahme wurde außerdem in einigen Grenzbezirken in Niederösterreich sowie in den Bezirken Neusiedl, Eisenstadt-Umgebung inkl. Eisenstadt und Rust, Mattersburg und Oberpullendorf eine weitere Zone eingerichtet, in der im Rahmen eines Überwachungsprogramms Betriebsüberprüfungen und Stichproben durch die Veterinärbehörden durchgeführt werden. 

Innerhalb der in Österreich eingerichteten Beobachtungszone sind ergänzende Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten. Aber auch Halter*innen empfänglicher Tierarten außerhalb der Zonen werden weiterhin eindringlich ersucht, penibel auf allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen zu achten (saubere Stallkleidung, Quarantäne, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen unterbinden etc.) bzw. diese aufgrund der angespannten Lage in den Nachbarländern zu erhöhen!

In Österreich ist bisher kein MKS-Fall aufgetreten.

Für Menschen sowie andere Tiere als Klauentiere stellt das Virus keine Gefahr dar!

Aufgrund der dynamischen Situation und des aktuellen Ausbruches in Ungarn  werden von Österreich Sofortmaßnahmen gesetzt, die das Ziel haben, eine Einschleppung zu verhindern bzw. Ausbrüche in Österreich frühestmöglich zu erkennen und sofort einzudämmen. 

Bis auf Weiteres ist gemäß MKS-Sofortmaßnahmenverordnung die Einfuhr von  

  • lebenden, empfänglichen Tieren
  • frisches Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren,
  • Rohmilch und Kolostrum von empfänglichen Tieren,
  • Schlachtnebenerzeugnissen von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
  • Gülle und Mist von empfänglichen Tieren
  • Jagdtrophäen
  • Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
  • erlegtes Wild empfänglicher Arten

aus Ungarn und der Slowakei untersagt.

Ausgenommen ist der Transit durch Österreich (Bestimmungsort außerhalb AT).

MKS-Sofortmaßnahmenverordnung

Auf Basis der Veterinärbehördlichen Grenzüberwachungsverordnung des BMSGPK unterstützt die Exekutive die Veterinärbehörden in Grenznähe bei der vermehrten Durchführung von Kontrollen. Dabei steht die Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorgaben im Fokus, um illegale Transporte aus dem Verkehr zu ziehen. 

Veterinärbehördlichen Grenzüberwachungsverordnung

Im Fall eines Nachweises von MKS in einem Betrieb, sind Schutz- und Überwachungszonen einzurichten, die mindestens 21 bzw. 30 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht bleiben. 

Schutzzone

Die Schutzzone umfasst einen Mindestradius von 3 km um den Seuchenbetrieb. Derzeit gibt es keine Schutzzone in Österreich.  

Überwachungszone

Die Überwachungszone umfasst einen Mindestradius von 10 km um den Seuchenbetrieb. In dieser Zone werden Betriebe mit empfänglichen Tieren behördlich kontrolliert und Tiere stichprobenartig beprobt.

In der Überwachungszone gelten folgende Einschränkungen für Betriebe mit empfänglichen Tieren:

  • Vorkehrungen treffen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern
  • Krankheitsfälle und Leistungsrückgänge umgehend der Veterinärbehörde melden
  • Maßnahmen ergreifen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich zu vermeiden (Biosicherheit, Reduktion der Personenanzahl die in direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen)
  • Aufzeichnungen über alle Personen besuchen, die den Betrieb besuchen

Es gelten folgende Einschränkungen beim Handel: 

  • Lebende Tiere dürfen nicht aus der Zone hinaus und nicht in die Zone hinein verbracht werden
  • Transporte lebender, empfänglicher Tiere in der Zone sind untersagt
  • Tierkörper, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Schlachtnebenerzeugnisse, tierische Nebenprodukte, Rohmilch und Milcherzeugnisse empfänglicher Tiere dürfen nur nach behördlicher Genehmigung aus der Zone verbracht werden
  • Einschränkungen bei der künstlichen Besamung empfänglicher Tiere sowie beim Handel mit Samen, Eizellen und Embryonen

Darüber sind gelten in der Überwachungszone folgende Vorgaben:

  • Messen, Märkte und Tierschauen mit empfänglichen Tieren sind untersagt
  • generelles Jagdverbot (alle Tiere)

Weitere  Informationen für Jäger:innen


Weitere Zone (Beobachtungszone)

Als risikominimierende Maßnahme wurde eine in einigen Grenzbezirken in Niederösterreich und dem Burgenland eine weitere Zone eingerichtet.

Für Betriebe mit empfänglichen Tieren gelten hier dieselben allgemeinen Einschränkungen wie in der Überwachungszone:

  • Vorkehrungen treffen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern
  • Krankheitsfälle und Leistungsrückgänge umgehend der Veterinärbehörde melden
  • Maßnahmen ergreifen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich zu vermeiden (Biosicherheit, Reduktion der Personenanzahl die in direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen)
  • Aufzeichnungen über alle Personen besuchen, die den Betrieb besuchen

Anders als in der Überwachungszone gibt es in der Beobachtungszone:

  • keine Einschränkungen beim Handel
  • kein Jagdverbot

Derzeit gibt es KEINE Ausbrüche in österreichischen Betrieben!

Im Falle eines Ausbruches sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Sperre des betroffenen Betriebes
  • Keulung aller empfänglichen Tiere im Seuchenbetrieb
  • Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
  • Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller Betriebe mit empfänglichen Tieren in den Zonen
  • Handelsrestriktionen

Slowakei: Am 21.03.2025 bestätigte die Slowakei Ausbrüche der MKS auf drei Betrieben im Süden des Landes, betroffen sind drei Rinderbetriebe mit insgesamt ca. 2700 Tieren. Am 25.03. wurde ein weiterer Ausbruch auf einem Rinderbetrieb innerhalb der bestehenden Überwachungszone gemeldet.

Ungarn: Am 26.03.2025 meldeten die ungarischen Behörden einen weiteren Ausbruch auf einen Rinderbetrieb mit ca. 3. 000 Tieren. Der Betrieb befindet sich nur wenige Kilometer von der österreichischen Staatsgrenze in der Nähe von Hegyeshalom, Seitens der ungarischen Veterinärbehörden werden auf dem aktuellen Ausbruchsbetrieb und in dessen Umgebung umfangreiche Maßnahmen (Keulung, Reinigung und Desinfektion, Erhebung und Kontrolle der Kontaktbetriebe, Beschränkung des Tierverkehrs, Suppressivimpfungen am Ausbruchsbetrieb) gesetzt. Die einzurichtenden Zonen betreffen auch österreichisches Staatsgebiet.

In Österreich wird das Risiko für Tierseuchen in einem monatlich erscheinenden Tierseuchenradar dargestellt (Tierseuchenradar - AGES). Bedingt durch den Ausbruch in der Slowakei und zuvor in Ungarn wird das Risiko derzeit als HOCH eingestuft.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Länder verbunden. Auch wildlebende Paarhufer, wie Hirsche, Antilopen, Wildschweine, Giraffen und Kamele können sich infizieren. Pferde sind für MKS nicht empfänglich; eine Infektion des Menschen (bei beruflich exponierten Personen) kann gelegentlich auftreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.

Das MKS-Virus (MKSV) ist nahezu weltweit verbreitet, lediglich in Neuseeland wurden bislang keine MKS-Ausbrüche registriert. Die Krankheit ist in Afrika, Asien, dem mittleren Osten und in Teilen Südamerikas endemisch. In anderen Regionen kann es zu sporadischen Ausbrüchen kommen: so trat MKS in Europa im 21. Jahrhundert bereits zweimal in Großbritannien auf (2001 bis 2002 und 2007).

Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen oder kontaminierte unbelebte Objekte. Eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich. Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 14 Tage.

Generelle Symptome bei allen betroffenen Tierarten sind Blasenbildung (Aphten) im Maulbereich, am Euter und an den Klauen; Fieber (40-42 °C), Schmerzen, Apathie, Appetitlosigkeit, Lahmheit und Rückgang der Milchleistung. Die Morbidität kann 100 % erreichen. Die Todesrate ist bei erwachsenen Tieren meist gering (bis 5 %), bei jungen Kälbern, Lämmern und Ferkeln kann sie 20 % oder mehr betragen. Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen alle Klauentiere getötet werden.


Karten

Abbildung 1: Darstellung der MKS-Zonen, die aufgrund des Ausbruchs in Levél in Österreich eingerichtet wurden.

Abbildung 2: Schutz- und Überwachungszonen nach dem MKS-Ausbrüchen in Ungarn und der Slowakei.

Häufig gestelle Fragen

Die Viruserkrankung kann bei allen Paarhufern auftreten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Waldwiederkäuer). Unter Umständen können auch Giraffen, Elefanten und Kamele infiziert werden.

Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen wird auch im Falle einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Österreich oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch bzw. von Milchprodukten gesehen. Diese Einschätzung wird auch durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen beim Menschen beschrieben, die dieser Einschätzung aber nicht widersprechen. Nur bei Personen, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. dem von diesen ausgeschiedenen Virus hatten, kam es in seltenen Fällen zu gutartig verlaufenden Erkrankungen.

Fleisch und Milch können bedenkenlos verzehrt werden.

Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus weitertragen.

Das Virus verursacht eine schwere fieberhafte Allgemeinerkrankung. Das Fieber hält nur sechs Stunden bis drei Tage an. Die Tiere beginnen zu speicheln und die Mundschleimhaut rötet sich. An der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen bilden sich etwa nussgroße Bläschen. Innerhalb von ein bis drei Tagen platzen die Blasen auf und heilen ab. Die Tiere trippeln und heben die Klauen an um die Schmerzen zu vermindern.

direkt: von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete

indirekt: über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Trophäen als Reisesouvenir, verunreinigte Geräte etc.

Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen und weitertragen.

MKS ist eine leicht übertragbare Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus.

Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren – auch in Gefrierfleisch – bleibt es lange ansteckungsfähig. Eingetrocknet in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu, etc. kann es über Monate bis Jahre überleben.

Auf hohe Temperaturen (z. B. bei der Pasteurisierung der Milch) reagiert das Virus empfindlich und wird abgetötet, ebenso auf Säure mit einem pH-Wert < 6 und Lauge pH > 9. Bei pH-Werten < 4 oder > 11 erfolgt die Abtötung des Virus innerhalb von Sekunden.

An der Seuche selbst sterben je nach Tierart nur etwa zwei bis fünf Prozent der erkrankten Tiere. Bei jungen Tieren liegt die Sterberate erheblich höher.

In Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten werden die infizierten Tiere getötet und unschädlich beseitigt.

Wird MKS bei einem Tier festgestellt, muss der ganze Bestand eines Hofes getötet und unschädlich beseitigt werden, damit die Tierseuche sich nicht weiter ausbreitet.

Das Virus ist derzeit weltweit verbreitet – mit Ausnahme von Nordamerika, Australien und Neuseeland. In Deutschland ist am 10.01.2025 der erste Fall seit den letzten Ausbrüchen 1987/1988 aufgetreten. 2001 kam es zu einem folgenschweren Ausbruch in Großbritannien. 2007 gab es in Großbritannien einen Ausbruch durch die Verschleppung aus einem Labor. Aktuelle Informationen zur internationalen Lage und weitweiten Ausbreitung können dem monthly report der EuFMD oder dem Radar Bulletin des FLI entnommen werden.

Schuhe und Kleidung sind unbedingt zu reinigen und desinfizieren. Außerdem ist für mindestens eine Woche jeder Kontakt mit Tieren der empfänglichen Arten zu vermeiden. Bei der Einreise werden die Reisenden möglicherweise aufgefordert Schuhe, Kleidung und ggf. Rollkoffer zu desinfizieren.