Call 2024 – Infrastrukturförderung für öffentliche Bibliotheken
Um das Bibliothekswesen im Burgenland zu fördern, wurde auf Initiative des Burgenländischen Landtags der „5-Jahres-Bibliotheksentwicklungsplans für das Burgenland“ erarbeitet. Dieser sieht vor, mittels eines Förder- und Maßnahmenprogramms, die Verbesserung der Infrastruktur, die Aktualisierung des Medienbestandes sowie Sonderprojekte in den öffentlichen Büchereien gezielt zu unterstützen.
Das Land Burgenland fördert die Einrichtung moderner, funktional ausgestatteter Bibliotheken sowie Erweiterungen und Umgestaltungen im Hinblick auf Barrierefreiheit und adäquater Raumatmosphäre.
Hierfür stehen finanzielle Mittel in der Höhe von 35.000 EUR zur Verfügung.
Über die Zuerkennung einer Förderung entscheidet eine Expertenjury.
Infrastruktur-Förderungen werden für folgende Maßnahmen angeboten:
Im Bereich räumliche Umbauten:
- Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und Erweiterung der Räumlichkeiten
Förderung: max. 5.000 EUR
Im Bereich Raumgestaltung:
- Ankauf von modernem, funktionalem Bibliotheksmobiliar
- benutzerfreundliche Gestaltung (Sofa, Chillout-Lounge, Leitsysteme, Wandverschönerungen, räumliche Adaptierungen für mehr Aufenthaltsqualität)
Förderung: max. 2.000 EUR
Im Bereich EDV:
- EDV-Ausstattung mit Internetzugang
- Anschaffung oder Aktualisierung des elektronischen Bibliotheksverwaltungsprogramms mit den entsprechenden Lizenzen für zeitgemäßes Arbeiten inklusive erstmaliger Installierung
- Ankauf Barcode-Scanner, Drucker (nur alle 5 Jahre möglich)
- Installierung von WLAN in der Bücherei
- Ausstattung eines Benutzer-Arbeitsplatzes
Förderung: max. 750 EUR
Bedingungen:
Die Einreichung ist möglich für öffentliche Bibliotheken im Burgenland, die Mitglied beim Landesverband Bibliotheken Burgenland sind. Die Einreichung des Ansuchens muss vor Projektbeginn erfolgen.
Einreichung:
Die Einreichung hat mittels des Formulars „Call 2024 – Infrastrukturförderung“, dem „Beiblatt zu den Fördercalls“ und der Jahresmeldung zu erfolgen. Das Ansuchen ist bis spätestens 1. März, 1. Juni, 1 Oktober 2024 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt zu richten.
Es werden nur jene Bewerbungen zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gilt das First-Come-First-Served-Prinzip.
Info:
Sandra Löschnauer
Telefon: 057-600/2090
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Download:
Formular „Call 2024 – Infrastrukturförderung“
Beiblatt zu den Fördercalls
FAQs