Call 2025 – Medienförderung für öffentliche Bibliotheken
Um das Bibliothekswesen im Burgenland zu fördern, wurde auf Initiative des Burgenländischen Landtags der „5-Jahres-Bibliotheksentwicklungsplans für das Burgenland“ erarbeitet. Dieser sieht vor, mittels eines Förder- und Maßnahmenprogramms, die Verbesserung der Infrastruktur, die Aktualisierung des Medienbestandes sowie Projekte in den öffentlichen Büchereien gezielt zu unterstützen.
Um das Medienangebot der burgenländischen Büchereien zu verbessern und attraktiver zu machen, soll der Ankauf von Medien gefördert werden.
Hierfür stehen finanzielle Mittel in der Höhe von 13.500 EUR zur Verfügung.
Über die Zuerkennung einer Förderung entscheidet eine Expertenjury.
Medienförderungen werden für folgende Maßnahmen angeboten:
Ankauf von Büchern, Zeitschriften, Hörbüchern, Spielen, Tonies, eBook-Reader etc., die in der Bücherei zum Verleih angeboten werden.
Förderung: max. 1.500 EUR
Bei der Förderabrechnung ist der gesamte Medienankauf des Jahres 2024 nachzuweisen.
Bedingungen:
Die Einreichung ist möglich für öffentliche Bibliotheken im Burgenland, die Mitglied beim Landesverband Bibliotheken Burgenland sind. Die Einreichung des Ansuchens muss vor Projektbeginn erfolgen.
Einreichung:
Die Einreichung hat mittels des Formulars „Call 2025 – Medienförderung“, dem „Beiblatt zu den Fördercalls“ sowie der Jahresmeldung zu erfolgen. Das Ansuchen ist bis spätestens 1. März, 1. Juni, 1. Oktober 2025 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt zu richten.
Es werden nur jene Bewerbungen zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gilt das First-Come-First-Served-Prinzip.
Info:
Sandra Löschnauer
Telefon: 057-600/2090
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Download:
Formular „Call 2025 – Medienförderung“
Beiblatt zu den Fördercalls
FAQs