Förderung wissenschaftlicher Arbeiten

Förderungsgegenstand:
Im Rahmen der Richtlinie des Landes Burgenland für die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten fördert das Land Burgenland nach Maßgabe der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel im Ankaufswege akademische Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten, PhD und Dissertationen, die an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines ordentlichen Studiums erstellt und bereits approbiert wurden.

Förderhöhen:
Bachelorarbeiten werden mit einem Betrag in der Höhe von € 300 -, Diplomarbeiten und Masterarbeiten mit einem Betrag in der Höhe von € 500,-und Dissertationen und PhD mit einem Betrag in der Höhe von € 700,- gefördert.

Teilnahmebedingungen:
Voraussetzung für die Zuerkennung der Förderung ist ein enger thematischer Burgenlandbezug. Dieser ist insbesondere bei den folgenden Themenbereichen anzunehmen:

- Burgenländische Landeskunde
- Burgenländische Geschichte
- Burgenländische Kulturgeschichte

Sofern die eingereichte Abschlussarbeit einen inhaltlichen Anknüpfungspunkt zum Land Burgenland aufweist und somit ein enger thematischer Burgenlandbezug vorliegt, sind insbesondere auch eingereichte Abschlussarbeiten aus den folgenden Themenbereichen förderfähig:

- Wirtschaftliche und soziale Themen
- Volksgruppenpolitik und Volksgruppenrecht
- Themen der europäischen Union
- Ökologie
- Ethnische und konfessionelle Problemstellungen

Das Förderprogramm ist grundsätzlich für alle Studienrichtungen offen.

Einreichform:
Der Antrag ist unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 einzubringen. Für das Ansuchen ist ausnahmslos der auf dieser Seite abrufbare Onlineantrag zu verwenden. Es ist vollständig auszufüllen und zu unterfertigen.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizuschließen:

- ein gebundenes Exemplar der bereits positiv beurteilten Abschlussarbeit
- Nachweis der positiven Beurteilung
- Antragsschreiben
- Nachweise der Bankdaten (IBAN und BIC) der Antragstellerin oder des Antragstellers in Form einer Kopie der Bankomatkarte bzw. einer Bestätigung der Bank

Einreichfrist:
Eine Antragsstellung ist bis spätestens 1. Oktober des jeweiligen Jahres möglich. Das Beurteilungsdatum darf längstens 3 Jahre zurückliegen.

Gewährung und Auszahlung:
Die Vergabe der Förderung erfolgt auf Vorschlag eines Expertengremiums auf Grundlage dieser Richtlinien und auf Grund der vorgelegten Nachweise und Unterlagen.
Bei Gewährung der Förderung wird das gebundene Exemplar der wissenschaftlichen Arbeit in den Bestand der Burgenländischen Landesbibliothek aufgenommen und nicht retourniert.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf ein im Förderantrag bekannt zu gebendes Konto eines inländischen Geldinstitutes.

Rechtsanspruch:
Für die Vergabe der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sollten die zur Verfügung stehenden budgetären Mittel nicht dafür ausreichen, dass alle Förderwerberinnen und Förderwerber berücksichtigt werden können, erfolgt eine Reihung der Förderanträge nach dem Datum des Einlangens des Antrages und der vollständigen Unterlagen, sodass später einlangende Förderanträge nicht mehr berücksichtigt werden können.

Nähere Infos:
Romana Schraufstädter
Tel.: 057-600/3123
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at

Antragstellung:
Onlineantrag Richtlinien