Öffnung der Kulturhäuser des Landes Burgenland

Das Land Burgenland startete 2023 das Projekt „Öffnung der Kulturhäuser des Landes Burgenland“, im Zuge dessen vorerst zehn gemeinnützige Kunst- und Kulturveranstalter:innen die heimischen Kulturzentren kostenlos nutzen können. Damit sollen Aufführungen von Produktionen burgenländischer Künstler:innen und von Veranstaltungen, die nicht auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind, ermöglicht werden.

Die Kulturbetriebe Burgenland GmbH (KBB) stellt als Bewirtschafter der Kulturzentren des Burgenlandes nicht nur den Raum, sondern auch Personal und das im jeweiligen Haus verfügbare technische Equipment kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus kann auf Wunsch des Projektträgers auch das Ticketing von der KBB bewerkstelligt werden. Sofern die Veranstaltung zeitgerecht angemeldet wird, ist es auch möglich, diese im Rahmen der regulären Werbe- und Marketingmaßnahmen der KBB (Newsletter, Kulturmagazin) kostenlos zu bewerben. Darüberhinausgehende Leistungen werden mit 50% Rabatt in Rechnung gestellt. Externe Leistungen, die nach Absprache über die KBB vermittelt werden, sind vollständig zu bezahlen.

 

Kulturhäuser

Am Projekt sind die Kulturzentren Eisenstadt, Mattersburg, Oberschützen, das Lisztzentrum Raiding sowie die Landesgalerie und das Landesmuseum Burgenland beteiligt.

 

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an dem Pilotprojekt erfolgt durch einen schriftlichen Antrag, der bei der Abt. 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft einzureichen ist.

Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige burgenländische Kultur-, Bildungs- und Kunstveranstalter, wobei kommerzielle Veranstaltungen ausgeschlossen sind. Eine kommerzielle Veranstaltung liegt dann vor, wenn die Netto-Einnahmen (nach Abzug aller vom/von der Antragsteller:in zu tragenden projektbezogenen Kosten) die Mietvorschreibung inkl. Technik und personelle Betreuung um das Doppelte überschreiten.

Der Kulturraum wird pro Antragsteller:in für ein Projekt pro Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Rahmenbedingungen

1. Als Veranstalter:in tritt der/die Kulturschaffende rechtlich bindend auf, der Vermieter (KBB) ist lediglich Kooperationspartner (klassische Einmietung).

2. Der geplanten Veranstaltung liegt eine rechtlich gültige Vereinbarung zwischen dem / der Kulturschaffenden und dem Vermieter zugrunde.

3. Die Terminvergabe der geplanten Veranstaltung kann nur nach rechtzeitiger Bekanntgabe durch den/die Kulturschaffende/n und nach den terminlichen Möglichkeiten sowie nach Zustimmung durch den Vermieter erfolgen. Ebenso obliegt dem Vermieter aufgrund der zu erwarteten Besucher:innenanzahl die Entscheidung für die Zuweisung des entsprechenden Saales der geplanten Veranstaltung.

4. Dem/Der Kulturschaffenden entstehen keine Kosten für Saalmiete, Klaviermiete, Personal, Technik und Reinigung für ein Standard-Paket (vordefinierte Anzahl an Stunden für Mietdauer inkl. Proben, Personal, Technik, etc.), alle darüberhinausgehenden Kosten werden mit 50% Rabatt verrechnet.

5. Dem/Der Kulturschaffenden entstehen keine Marketing-Kosten für das vom Vermieter definierte Standardpaket:

    - Ankündigung auf der Website des Vermieters
    - Ankündigung im Magazin o.ä. des Vermieters
    - Bewerbung per Newsletter
    - Platzierung von Plakaten im Eingangsbereich des Vermieters
    - darüberhinausgehende Kosten werden mit 50% Rabatt verrechnet

 6. Der/Die Kulturschaffende muss jedoch folgende Kosten selbst zur Gänze tragen:

    - 10% Provision der Nettoeinnahmen bei Kartenverkauf durch den Vermieter
    - System- und Kartendruckgebühren vom Ticketanbieter (z.B. Ö-Ticket)
    - Personalkosten für externe Dienstleistungen (wie z.B. Garderobe, Kartenkontrolle, Sicherheitsdienst,
      Theaterarzt, Klavierstimmung, etc.), die dem/der Veranstalter:in vom Vermieter weiterverrechnet
      werden.
    - Kosten für extern zugemietete Technik und technisches Personal, die dem/der Veranstalter:in vom 
      Vermieter weiterverrechnet werden.
    - anfallende Druckkosten für Werbemittel wie z.B. Flyer, Plakate, etc.
    - anfallende AKM (Tantiemen für Autoren, Komponisten und Musikverleger)
    - eventuell anfallende Lustbarkeitsabgabe (falls nicht von der Gemeinde erlassen)
    - alle dem/der Veranstalter:in normalerweise anfallende Kosten wie z.B. Künstler:innenhonorare,
      Reisekosten, Transporte, Übernachtungen, Anmeldegebühren, Versicherungen, Catering,
      Bühnenbild, Blumenschmuck, etc.

 

Einreichfristen

Die Bewerbung ist mittels des Formulars "Ansuchen zur kostenfreien Überlassung von Räumlichkeiten und Infrastruktur in den Kulturhäusern des Landes Burgenland" per Mail an post.a7-kultur@bgld.gv.at einzureichen. In der Betreffzeile ist der Name des Veranstalters / der Veranstalterin und das Kennwort „Öffnung der Kulturhäuser des Landes Burgenland“ anzuführen.

 

Anträge können für Veranstaltungen des Jahres 2024 gestellt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin einzureichen.

 

Sollte die Einreichung per Mail nicht möglich sein, kann der gesamte Antrag auch per Post an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt gesendet werden. Entscheidend für die fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels.

 

Auswahl der KulturveranstalterInnen

Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Grundlage des Antrages auf Vorschlag eines spartenübergreifenden Beirates nach dem first-come-first-serve-Prinzip.

 

Eintrittspreise

In Erfüllung der Kulturstrategie und des Grundsatzes, Kultur für alle zu ermöglichen, ist der/die Veranstalter:in verpflichtet, die Gestaltung der Eintrittspreise zu ortsüblichen Bedingungen zu gestalten.

 

Antrag

Die Beantragung erfolgt mittels Formular, das unter anderem folgende Punkte vorsieht:

  • Auswahl des Kulturhauses
  • Art der Veranstaltung
  • ausführliche Projektbeschreibung
  • gewünschtes Datum bzw. alternative Termine
  • Finanzierungsplan (Übersicht über die veranstaltungsrelevanten Ein- und Ausgaben)
  • erwartete Besucher:innenzahlen
  • Ticketpreis
  • Technikanforderungen

 

Nachweis der widmungsgemäßen Nutzung

Der Nachweis der widmungsgemäßen Nutzung im Rahmen des Pilotprojektes erfolgt im Rahmen der Vorlage eines Projektberichtes und mittels Vorlage einer Einnahmen- und Ausgabenübersicht. Sollten in der Kostenaufstellung die Netto-Einnahmen (nach Abzug aller vom Antragsteller zu tragenden projektbezogenen Kosten) die Mietvorschreibung (inkl. Technik und personelle Betreuung) um mehr das Doppelte überschreiten, hat der/die Veranstalter:in den Mehrbetrag bis zur Höhe der Mietkosten an die KBB zu bezahlen.

 

Es werden nur jene Bewerbungen zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Es besteht kein individueller Anspruch auf die Zuerkennung einer Förderung im Rahmen des Projekts „Öffnung der Kulturhäuser des Landes Burgenland“. Mit der Annahme der Förderung erklärt sich der/die Projektträger:in einverstanden, dass der Name des Veranstalters / der Veranstalterin sowie der Veranstaltung im Kulturbericht des Landes Burgenland veröffentlicht werden dürfen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft keine mit diesem Projekt verbunden Organisationstätigkeiten übernommen werden.

 

Info zum Antrag:
Mag.a (FH) MMag.a Regina Himmelbauer
Telefon: 057-600/2870
E-Mail: E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Internet: www.burgenland.at/kulturwettbewerbe

 

Info zu den Kulturhäusern:
KBB – Kultur-Betriebe Burgenland GmbH
Katharina Stiel (Leitung Eventmanagement)
Kultur Kongress Zentrum Eisenstadt
Franz-Schubert-Platz 6
7000 Eisenstadt
Telefon:  +43 2682 719 1024, +43 664 88947291
katharina.stiel(at)kultur-burgenland.at

 

Download: Ansuchen
Download: FAQs